Corona Ausgleichsvereinbarung 2021 - wie gruppieren?

  • Hallo zusammen,

    hier eine spitzfindige Frage:

    In der genannten Vereinbarung vom 31.7.21 wird uns aufgegeben, die "im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. der Jahre 2019 und 2021 entlassenen voll- und

    teilstationären Patientinnen und Patienten" (§1 Abs.2) nach dem um die variablen Sachkosten bereinigten Entgeltkatalog für die Jahre 2019 und 2021

    zu gruppieren.

    Grundlage dafür sind die ans InEK übermittelten Daten nach §21 (1) KHEntgG.

    Für mich bleibt unklar, ob die Daten nun als Einzelfälle (Gesamtfälle) gruppiert und übergeleitet werden sollen oder ob eine "AEB" erstellt werden soll.

    Die §21-Datenlieferung ans InEK entspricht nicht der Datengrundlage, die sonst für die AEB genommen wird (Gesamtfälle nach Entlassung vs. Berechnungstage im Zeitraum).

    Übersehe ich eine dafür gültige Vorgabe im Paragrafenverhau?

    Hat man vergessen, das zu regeln?

    Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    Viele Grüße - NV