• Guten Tag,

    ich benötige einmal viszeralchirurgischen Rat:

    HD : Blutendes Ulcus duodeni

    Es erfolgte eine u.a. Oberbauchlaparotomie und eine Ulcusübernähung. Um das Ulcus besser einsehen zu können wurde das Duodenum über 7 cm inzidiert.

    Diesbezüglich wurde durch den Operateur der OPS 5-450.0 = Inzision des Duodenums kodiert.

    Meines Erachtens ist der OPS nicht gesondert anzugeben, da gem. DKR P001f im Rahmen der Schaffung eines Zugangs inkludiert ( siehe Hinweise zum OPS 5-469.70)

    Zutreffend oder gibt es da noch Besonderheiten?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann


  • Hallo Der Münsterländer,

    Zitat von Meines Erachtens ist der OPS nicht gesondert anzugeben, da gem. DKR P001f im Rahmen der Schaffung eines Zugangs inkludiert ( siehe Hinweise zum OPS 5-469.70)

    Nicht jeder Schritt ist zu verschlüsseln, das sehe ich genau so.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Abend,

    die Duodenotomie (5-450.0) ist hier tatsächlich nicht zu kodieren, die Argumentation mit dem Zugang (DKR P001) halte ich aber für überzogen.Auch bei der Darminzision zur Fremdkörperentfernung kann ja ein Kode aus 5-450 verwendet werden, obwohl es sich ja um einen zugang im strengen Sinne handelt.

    Als ausreichende Begründung ist das Prinzip der monokausalen Kodierung anzusehen, denn ein im Lumen des Darms befindliches Ulkus kann "offen chirurgisch" bzw. "laparoskopisch" nur nach Inzision / Eröffnung des Hohlorgans übernäht oder umstochen werden.

    Beste Grüße aus Berlin!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin