Prüfung Notfallstufen

  • Liebes Forum,

    ich starte das Thema, da ich zwar höre, dass die ersten Prüfungen starten, aber kaum Austausch stattfindet.

    Unser Eindruck ist: wenig scheint geregelt, die Unklarheiten sind noch grösser als bei der OPS-Kodes. Das finanzielle Risiko scheint mir sogar höher zu sein.

    Aktuell trifft es ja die Stichprobenkliniken.

  • Guten Morgen,

    die ersten Prüfungen finden statt. Offenbar herrschen diskrete regionale Unterschiede. Es gibt eine umfangreich UL-Anforderung. Jede Ziffer der Vorgaben wird inklusive jeden Spiegelstrichs einzeln abgefragt. Für die RiLi mit ca. 12 Seiten wird eine LIste der Nachweise bereitgestellt, die etwa 18 Seiten hat. Alle UL werden akribisch geprüft.

    Den KH werden die Ergebnisse nicht mitgeteilt, es wird ein Bericht erstellt, der dann den KK zugeht.

    Die Prüfkriterien wurden soeben verschärft. Offenbar gibt es eine Reihe von MA beim MDS, welche gezielt mögliche Vorgaben aus Leitlinien, Empfehlungen von Fachgesellschaften und Rechtsprechungen studieren, um immer weitere Anforderungen einzusetzen. Die Anforderungen werden damit zunehmend unerfüllbar, sind klinisch oft völlig ohne Sinn und in aller Regel vor allem nicht evidenzbasiert. Die Evidenz wird nur bemüht, wenn es um Aberkennung von Einzelleistungen geht.

    Die Verschärfung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem das BMG versucht hat, die Auslegung des MD hinsichtlich der OPS-Kriterien anzuhalten bzw. die Tiefe der Interpretation zu mildern.

    Daran ist nichts lustig. Nur die Atmosphäre wird immer als gut beschrieben. So wichtig.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    da lese ich:

    "Das Schockraumteam erfordert initial (für einen Schwerverletzten) mindestens fünf Ärzte und fünf nichtärztliche Mitarbeiter (Schockraumteam).

    […] Basisteam im Schockraum – Überregionales TZ

    1 Facharzt bzw. Weiterbildungsassistent für Orthopädie und Unfallchirurgie,

    1 Weiterbildungsassistent in Orthopädie und Unfallchirurgie oder in Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie oder Weiterbildungsassistent in Viszeralchirurgie oder Allgemeinchirurgie,

    1 Facharzt für Anästhesiologie bzw. Weiterbildungsassistent (FA-Standard),

    1 Facharzt für Radiologie bzw. Weiterbildungsassistent (FA-Standard),

    [...] “ (Hervorhebung durch Unterzeichner)

    Zähle ich die Anzahl der aufgeführten Ärzte zusammen, komme ich auf 4!?

    Ist da wömöglich insgeheim schon ein Arzt des MD vorgesehen?

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Tag zusammen,

    in der Zwischenzeit ist ja schon einige Zeit vergangen. Wer aus dem Forum hat denn (erfolgreich oder nicht) schon eine Prüfung der Basis-Notfallversorgung hinter sich?

    Ich wäre an einem Erfahrungs-Austausch interessiert. Gerne auch per PN.

    DANKE

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    der MD Nordrhein hat einen Jahresbericht abgeliefert.

    Dort wird auf Seite 51 berichtet, dass die Notfallstrukturen in 14 von 24 Fällen nicht erfüllt waren.

    Man sollte sich auf Seite 58 auch die Personalstruktur ansehen, um einen Eindruck zugewinnen, was allein der MD (neben allen anderen bürokratischen Strukturen) kostet und wie sehr alle Retaxierungen damit finanziell relativiert werden.

    Sehr lesenswert ist übrigens auch der Bericht über die Strukturprüfungen, hier besonders der Bericht über eine Begehung (Seite 95).

    Zitat

    "Die beiden Gutachter vom Medizinischen Dienst Nordrhein betreten den Operationssaal. Ein großer Computertomograph steht im Raum bereit, um Aufnahmen in Echtzeit auf die riesigen Bildschirme zu senden, die von den Decken hängen. Der fensterlose Raum wirkt futuristisch und steril. Jedem Betrachter wird sofort klar: Hier werden keine kleinen Schnittwunden genäht, sondern hochkomplexe Operationen durchgeführt, bei denen die Operateure auf die Unterstützung von Hightech-Geräten angewiesen sind."

  • Hallo Merguet,

    das ist interessant. Auf S. 50 wird ausgeführt, 47% der Krankenhausabrechnungen seien gekürzt worden.

    Die Formulierung offenbart das Fehlverständnis von Begutachtung, deren Grundpfeiler (u.a.) Neutralität ist. So wie eine Gutachter in einem Rentengutachten keine Rente gewährt, steht es einem MD-Gutachter in einer "gutachtlichen Stellungnahme" (§ 275 Abs. 1 SGB V) nicht zu, die Rechnung zu kürzen oder Diagnosen zu löschen. Das ist mit dem Wesen einer Begutachtung schlicht unvereinbar.

    Aufgabe des MD ist nicht die Prüfung der Rechnung, sondern lediglich die Begutachtung.

    Viele Grüße

    M2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (25. August 2022 um 13:22)

  • Ich habe auch mal eine Frage zu § 9 der Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V

    § 9 Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals in der Basisnotfallversorgung
    Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung stellen die folgenden Qualifikationen des Fachpersonals sicher:
    1. Es sind jeweils ein für die Notfallversorgung verantwortlicher Arzt und eine Pflegekraft benannt, die fachlich, räumlich und organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet sind und im Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar sind.
    2. Der unter Nummer 1 genannte Arzt verfügt über die Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ und die unter Nummer 1 genannte Pflegekraft verfügt über die Zusatzqualifikation „Notfallpflege“, sobald die jeweiligen Qualifikationen in diesem Land verfügbar sind

    Wir sind bislang von der Prüfung verschont geblieben (Losglück) und ich fand den Paragraphen auch nicht problematisch. Ein ähnlicher Satz findet sich ja auch in der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL).

    Im Begutachtungsleitfaden gemäß MD-QK-RL des MD Bund steht aber noch folgendes:

    Ergebnis: Bei der für die Notfallversorgung verantwortlichen Ärztin und Pflegekraft bzw. dem für die Notfallversorgung verantwortlichen Arzt handelt es sich um qualifiziertes Personal, das leitend in der ZNA tätig ist. Die Verfügbarkeit im Bedarfsfall ist mindestens durch einen Rufbereitschaftsdienst (24h/7d) sicherzustellen.

    Begründung: Die Primärversorgung von Notfallpatientinnen und Patienten in der ZNA ist nicht Gegenstand der Regelung in § 9 Nr. 1. Unter Berücksichtigung der Tragenden Gründen zu § 9 Nr. 1 und Nr. 2 wird deutlich, dass hier Festlegungen zum leitend in einer zentralen Notaufnahme tätigen Personal getroffen werden. Die Verfügbarkeit der speziellen Fachkompetenz dieses ärztlichen und pflegerischen Personals hat dem Wortlaut der Regelung folgend nicht kontinuierlich, sondern im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen.

    Und das hat es auf den ersten Blick in sich.

    Ist das schon jemand über die Füße geflogen? Wie viele Leiter hat eine interdisziplinäre Notaufnahme eines Schwerpunktversorgers mit ca. 500 Bette? In meinem Fall 2. Beide haben die notwendige Zusatzweiterbildung "Klinische Notfall- und Akutmedizin" und bilden diese auch aus. Aber müssen sich die beiden jetzt 365 Tage Rufdienst teilen? Müssen weitere Leiter befördert/eingestellt werden?

    Wer hat die Prüfung der Notfallstufe in den letzten Jahren über sich ergehen lassen müssen und kann mir hier weiterhelfen?

  • Guten Morgen,

    bevor das Thema im Sand verläuft hier schon mal unsere Erfahrungen zu diesem Thema:

    Wir hatten zwar auch bis jetzt das Glück, in der Lotterie nicht gezogen zu werden, wir haben uns aber hausintern schon intensiv auf die absehbare Begehung vorbereitet und bereits durch einen externen Auditor eine Prüfung durch den MDK simuliert. Ein Thema, das in diesem Audit auch genau beleuchtet wurde, war der von Ihnen angefragte Punkt mit der Leitung der Notaufnahme und die 24-Stündige Erreichbarkeit.

    Hier haben wir tatsächlich schon im Vorfeld einen entsprechenden lückenlosen Bereitschaftsdienst organisiert und neben der Leitung 2 Stellvertreter installiert. Mit nur einer Stellvertretung würde es schwierig, hier glaubhaft eine 24/7 Abdeckung nachzuweisen, da ja dann im Urlaubsfall eine rund-um-die-Uhr Bereitschaft der verbleibenden Kraft anstünde. Es wurde auch vom Auditor (der zahlreiche Begehungen durch den MDK begelitet hat) so bestätigt, dass das eine Mindestanforderung wäre, auf die auch geachtet wird. Die Vorhaltung ist dann natürlich auch per Dienstplan nachzuweisen.

    Wichtig ist es in dem Zusammenhang, dass es sich hierbei nur um eine Bereitschaft für administrative Fragen geht, das heißt dass hier auch eine telefonische Klärung der Sachverhalte ausreichen kann. Es ist nicht gemeint, dass die Leitungskraft z.B. bei hohem Arbeitsaufkommen reinkommen muss und bei der Versorgung einspringt - dieser Punkt war auch wichtig, um den Dienst mit einer entsprechenden Vergütung zu kalkulieren.

    Wenn Sie also nach Rat suchen - aus unserer Sicht jeweils mindestens 3 qualifizierte Kräfte in die Leitungsebene rein, entsprechenden Dienstplan erstellen und dann aufs Beste hoffen...

    Gruß

    E. Herrmann