Fallzusammenführung bei Rückverlegung durch Hochwasser

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe hier einen Tipp oder Infos zu bekommen.

    Wir haben einen Patienten in ein anderes Krankenhaus verlegt. Da das aufnehmende Krankenhaus eine Woche später vom Hochwasser getroffen wurde, wurde der Patient zu uns zurück verlegt. Nun möchte die Versicherung eine Fallzusammenführung.

    Streng nach den Vorgaben ist dies auch so. Jedoch ist für mich die Verlegung nicht aus medizinischen oder Kapazitätsgründen geschehen, sondern durch eine Naturkatastrophe.

    Auch wenn die Versicherung eigentlich recht hat, tu ich mich schwer damit. Leider habe ich im Internet keine Regelung für solche Fälle gefunden.

    Hat hier jemand bereits Erfahrung gemacht und mit den GKVs/PKVs Ausnahmen ausgehandelt oder hat Informationen, die ich übersehen habe?

    Oder muss ich, Wohl oder Übel, streng nach Vorschrift agieren?

    Vielen Dank

  • Hallo,

    die FPV ist da gnadenlos, aber auch eindeutig ;)

    Im Ernst: warum wollen Sie hier eine Ausnahme von der Regelung? Und welche Ausnahmegründe folgen noch? Bei anderen Kapazitätsproblemen fragt doch auch niemand nach dem Grund dafür. Und die FPV ist ja dafür erfunden worden, um u.a. wirtschaftliche Verlegungen zu vermeiden. Dazu gehören auch Fallketten.

    Außerdem bekommen Sie durch die Rückverlegung ja auch einen (Mehr)Erlös, mehr Pflegetage, evtl. eine andere DRG, ggf. fallen Verlegungsabschläge weg. Sollte also nicht so schlimm sein.

    Gruß

    zakspeed