Hallo Forum,
folgendes Problem ist akut aufgelaufen und ich habe noch keinen Beitrag zu dem Thema gefunden:
Fallkonstellation:
1.: Aufnahme im KH (DRG-Frühumsteiger) wg. Volumenmangel
2.: Entlassung (bzw. Verlegung) in eine psychiatrische Klinik
3.: "Rückverlegung" ins KH wg. akutem Myokardinfarkt.
Krankenkasse beruft sich auf § 2 Abs. 3 KFPV (Rückverlegung) und meint, die Hauptdiagnose des 1. Aufenthaltes sei maßgeblich für die Zuordnung zur DRG. Nun hat ja die Rückverlegung definitiv nichts mit dem ersten somatischen Aufenthalt zu tun, somit stellt sich die Frage nach der korrekten Hauptdiagnose.
Problem: Bekanntermaßen sind manche Pat. durchaus länger in der Psychiatrie. Somit würde bei Kasseninterpretation jede weitere Aufnahme dieses Patienten aus der Psychiatrie im Sinne der Rückverlegung dem ersten Aufenthalt (betr. HD) zugeordnet werden müssen.
Kann das so richtig sein?
Mit der Bitte um Argumentationshilfen.