altersabhängige DRGs

  • Hallo Forum,

    ich hätte da auch mal wieder eine Frage aus der Kategorie "Fragen aus der Welt der Erbsenzähler und Haarspalter":

    Die altersabhängigen DRGs sind ja wie fast alles im System nicht so eindeutig differenziert. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

    B76A = Anfälle, Alter < 3 Jahre oder mit äußerst schweren...
    B76B = Anfälle, Alter > 2 Jahre ohne äußerst schwere...

    Patient: Geb.-dat.: 27.02.2001, keine komplizierenden ND

    Meine Interpretation nach BGB:

    < 3 Jahre = vor Vollendung des dritten Lebensjahres - passt/super
    > 2 Jahre = nach Vollendung des 2. Lebensjahres - passt/super

    Und was ist es nun???

    Falls mir einer eine gute Erklärung oder/und eine genaue Definition zur Alterszuordnung geben kann, bitte ich um Erleuchtung.

    Danke,


    ToDo

    ?( ?( ?(

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Allegra Herr Kassenfürst ToDo,

    das scheint mir ein Fehler nur im Text der DRG B76B zu sein. Im Handbuch Band 1 Seite 52 (siehe Downloads) ist nach dem ersten Split "Äußerst schwere oder schwere CC" der Split "Alter >3 Jahre" angegeben: <3 Jahre -> B76A und >3 Jahre -> B76B

    Splitter, Spalter, Erbsenzähler und Korinthen..... das muß sein bei diesem System!


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • < 3 heißt 1 oder 2 Jahre


    -----|----------------
    . 1 2|3 4 5 6 7 8 ...
    -----|----------------

    > 2 heißt 3 und mehr Jahre


    Außerdem müsste noch klargestellt werden, dass (z. B.) das Aufnahmedatum entscheidend ist für die Alterszuordnung des Patienten.

    Kollege Computer wird das schon richtig machen, oder !)

    Gruß

    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Die Anwendung des Altersplits ist eigentlich nicht so schwer. Grundlage ist die KPFV (Zitat: (5) Für Art und Höhe der abzurechnenden Fallpauschale oder des Zusatzentgelts ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich. Ist bei der Zuordnung von Behandlungsfällen zu einer Fallpauschale auch das Alter der behandelten Person zu berücksichtigen, ist das Alter am Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich).
    Punkt.

    Zurück zum Beispiel:
    Alle Kinder (auch GKV-Versicherte?), die am 27.01.2001 geboren werden, vollenden am 27.01.2002 ihr erstes Lebensjahr und sind dann ein Jahr alt. Am 27.01.2003 wird das zweite Lebensjahr vollendet, sie sind dann zwei Jahre alt und bleiben es bis zum 27.01.2004. Mit dem dritten Geburtstag am 27.01.2004 wird das dritte Lebensjahr vollendet und das vierte beginnt um 00.01 Uhr des 27.01.2004. Damit ist man bis 24.00 Uhr am Tag vor dem zweiten Geburtstag jünger als drei Jahre (= B76A) und ab 00.01 des darauffolgenden Geburtstages alter als zwei Jahre (= B76B).

    Außerdem rechnet das in der Praxis doch der Computer (und die machen ja automatisch alles richtig). Oder so ähnlich,

    freundlicher Gruß aus dem Ruhrgebiet,

    P. Lütkes Uniklinik Essen
    P.S. Zahlendreher wurden nachträglich koririgiert

  • [quote]
    Original von Luetkes:

    Zurück zum Beispiel:
    Alle Kinder (auch GKV-Versicherte?), die am 27.01.2001 geboren werden, vollenden am 27.01.2002 ihr erstes Lebensjahr und sind dann ein Jahr alt. Am 27.01.2003 wird das zweite Lebensjahr vollendet, sie sind dann zwei Jahre alt und bleiben es bis zum 27.01.2004. Mit dem dritten Geburtstag am 27.01.2004 wird das zweite Lebensjahr vollendet und das dritte beginnt um 00.01 Uhr des 27.01.2004. Damit ist man bis 24.00 Uhr am Tag vor dem zweiten Geburtstag jünger als drei Jahre (= B76A) und ab 00.01 des darauffolgenden Geburtstages alter als zwei Jahre (= B76B).

    Hallo Herr Luetkes,

    ohne allzu penibel sein zu wollen: Aber der Patient in Ihrem Beispiel hat am 27.01.2004 an seinem dritten Geburtstag sein drittes Lebensjahr vollendet (und tritt dann gleichzeitig in sein viertes Lebensjahr ein).

    Die Problematik der Basis- DRG B76 scheint mir aus dem australischen Vorbild übernommen zu sein (B76A, M, Seizure Age<3 or W Catastrophic or Severe CC; B76B M Seizure Age>2 W/O Catastrophic or Severe CC).

    In der Praxis dürften aber alle Patienten unter drei Jahren (also vor ihrem dritten Geburtstag [Aufnahmetag]) in die B76A gruppiert werden und solche Patienten, die über zwei Jahre alt sind und keine äußerst schweren oder schweren CC aufweisen, würden in die B76B gruppiert werden. In der Realität dürfte dies jedoch bedeuten, dass nur Patienten, die über drei Jahre alt sind und keine äußerst schweren oder schweren CC aufweisen, in die B76B gruppiert werden.

    Insofern mag diese "Unschärfe" keine größeren "Schäden" anrichten. Dennoch könnte man hier natürlich bei der Weiterentwicklung der G-DRGs Klarheit schaffen.

    Mit freundlichem Gruß


    --
    Hermann Scheffer
    Berlin

    Hermann Scheffer
    Berlin

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Allegra Herr Kassenfürst ToDo,

    das scheint mir ein Fehler nur im Text der DRG B76B zu sein. Im Handbuch Band 1 Seite 52 (siehe Downloads) ist nach dem ersten Split "Äußerst schwere oder schwere CC" der Split "Alter >3 Jahre" angegeben: <3 Jahre -> B76A und >3 Jahre -> B76B

    Splitter, Spalter, Erbsenzähler und Korinthen..... das muß sein bei diesem System!


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Hallo allerseits,

    im vorherigen Post wollte ich natürlich noch etwas zum Zitat schreiben. 8)

    Ich glaube auch an das redaktionelle Versehen und habe es auch so ausgelegt, unglücklich ist die Formulierung aber dennoch.

    Trotzdem vielen Dank für die Beiträge zum Thema,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)