Guten Tag zusammen,
die Vereinbarung mit dem etwas sperrigen Titel zum Fehlen des Kodes 1-717 ist veröffentlicht, Kürzel B-BEP-Abschlagsvereinbarung.
Die Lektüre lässt mich etwas verwirrt zurück: Ich muss erstmals in der Woche nach Aufnahme den OPS 1-717 erbringen, danach unter Umständen noch mehrfach. Da weiß ich ja noch gar nicht, dass ich beatmet verlege. Erbringe ich die Feststellung retrospektiv? Begutachte ich alle beatmeten I-Patienten nach dem 1-717 prospektiv, käme eine Unmenge an Arbeit auf die Intensivisten zu...
Hat jemand eine Idee zur praktischen Umsetzung?
Viele Grüße,
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