Folsäuremangelanämie und Vitamin B12 Mangelanämie

  • Hallo, wie kodiere ich richtig

    - Pat hat eine Folsäuremangelanämie ( Folsäure weit unter Norm, Folsangabe) und eine Vitamin B12 Mangelanämie ( Vitamin B12 unter Norm, Vitamin B12 Gabe oral), ich habe nur die Laborwerte für die Anämie ( MCV und MCH erhöht), keine weitere Diagnostik.

    D52.9

    D51.9

    E53.8

    Wäre dies möglich?

    Danke und schönen Abend:)

  • Lorio 2. November 2021 um 18:55

    Hat den Titel des Themas von „Folsäuremangeanämie und Vitamin B12 Mangelanämie“ zu „Folsäuremangelanämie und Vitamin B12 Mangelanämie“ geändert.
  • Guten Morgen,

    das habe ich etwas anders verstanden! Befasst hat sich der Schlichtungsausschuss mit dem Thema sicherlich aufgrund des Dissens, auf dem Boden der Kodierempfehlung der FoKA, dass das Exklusium der Folsäuremangel-Anämie nicht die zusätzliche Verschlüsselung der E53.8, hier im Sinne eines Folsäuremangels ausschließt, da dies "sowohl als auch" auftreten kann.

    Dies hat der Schlichtungsausschuss jedoch eindeutig ausgeschlossen:

    Zitat

    Eine Anämie infolge eines Folsäuremangels ist nur mit dem Kode D52.- Folsäure-Mangelanämie spezifisch zu kodieren. Der Kode E53.8 ist für die Abbildung der Folsäuremangelanämie nicht zusätzlich zu kodieren.

    In o.g. Beispiel wird jedoch beschrieben, dass eine Folsäuremangelanämie (D51.9) mittels Folsan, als auch eine Vitamin-B12-Mangelanämie (D52.9) mittels Vitamin B12-Substitution behandelt wurde.

    Ich vermag nicht zu trennen, ob nun eine Folsäuremangelanämie (D51.9) und "lediglich" ein Vitamin-B12-Mangel (E53.8), oder eine Vitamin-B12-Mangelanämie (D52.9) und ein isolierter Folsäuremangel bestand, zumal die Anämie auch gut und gern, auf beide Mangelzustände zurück zu führen ist. Daher tendiere ich klar zu D51.9 + D52.9 (sofern keine Aussage über die Entstehung der Mangelzustände (evtl. alimentär) getroffen werden kann.

    Da Vitamin-B12-Mangel lediglich ein Specifier für den Katalogtext "Mangel an sonstigen Vitaminen des Vitamin-B-Komplexes (E53.8) ist, würde dies im Datensatz auch nicht so deutlich werden, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Paar Schuhe handelt und mit aller Gewissheit aufgrund der Entscheidung des Schlichtungsausschusses KDE 25 vom Kostenträger blitzschnell einkassiert werden.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kodiak,

    ausgeschlossen ist n.m. Verständnis die Kodierung Folsäuremangel-Anämie und Folsäuremangel.

    Nicht ausgeschlossen ist: Folsäuremangel-Anämie und Vit.-B12-Mangel (sofern natürlich Aufwand entstand)

    In Ihrem Text korrelieren Kodierung und Bezeichnung (D51.9 vs. D52.9) nicht.

    Wenn im Arztbrief eine Folsäuremangelanämie bezeichnet ist und mit Folsan-Gabe behandelt wird und gleichzeitig ein substituierter Vit.-B12-Mangel besteht, sehe ich kein Hindernis (auch nicht im Schlichtungsspruch) D52.9 (Folsäure-Mangelanämie) mit E53.8 (Vitamin-B12-Mangel) zu kodieren und da kann auch nichts "einkassiert" werden. Wenn Sie beide Anämien (Sinn?) kodieren, ist das auch in Ordnung, dann aber nicht zusätzlich E53.8. Das hängt ja von der Doku ab. Was laut BSA nicht geht, ist sowohl die Folsäure-Anämie als auch den gleichartigen Mangel zu kodieren, und das finde ich auch richtig.

    Gruß B. Sommerhäuser

  • Was laut BSA nicht geht, ist sowohl die Folsäure-Anämie als auch den gleichartigen Mangel zu kodieren, und das finde ich auch richtig.

    Da bin ich auch ganz bei Ihnen, Herr Sommerhäuser!

    Mittlerweile verstehe ich auch Ihre Intention ;) Nur ich vermochte aus dem eingangs beschriebenem Fall nicht zu sagen, ob hier eine Folsäuremangelmangel-Anämie (D52.9) und ein Vitamin-B12-Mangel (E53.8) behandelt wurde. Evtl. aber auch eine Vitamin-B12-Mangelanämie (D51.9) und ein Folsäuremangel (E53.8). Oder aber auch, wie beschrieben eine Anämie, die durch beide Mangelzustände herrührte (so wie es auch von Lorio dargestellt wurde)

    Dies war mitunter auch die Idee hinter der DGfM-Empfehlung, das mit der Substitution eine Maßnahme besteht, die zum einen auf den Mangel selbst, als auch auf die Folge des Mangels, sprich der Anämie ausgerichtet ist. Da die Entscheidung des BSA nun mal so aussieht, hatte ich persönlich mit der E53.8 einen "isolierten" Mangel einer der unter dem Kode zusammengefassten B-Vitaminen abgebildet, der ohne konsekutive Anämie einhergeht.

    Das war auch das Dilemma, was ich in dem Zusammenhang gesehen habe, denn wie will man denn nachweisen, dass man hier lediglich "nur" einen Vitamin-B12-Mangel behandelt hat, ohne auf eine mögliche Vitamin-B12-Mangelanämie Einfluss genommen zu haben. Denn die Entscheidung des BSA würde ich auch genau so, auf die Abgrenzung der Vitamin-B12-Mangelanämie (D51.9) und der gleichzeitigen Kodierung der E53.8 übertragen.

    Somit war die Überlegung der DGfM recht schlau und vorallem aufgrund der Nebendiagnosen-Definition

    Zitat von DKR D003I Nebendiagnosen

    "Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden"

    auch kodierrichtlinienkonform, wenn auch aufgrund der doppelten CC-Bewertung problembehaftet und nachvollziehbar, dass der BSA sich dieser FoKA-Empfehlung annehmen würde.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Guten Tag,

    dann gibt es aber noch die Regel mit den Kombinationskodes. Und der ICD für die Mangelanämie drückt sowohl den Mangel aus auch die Anämie aus. Der ist dann gegenüber den Einzelkodes vorzuziehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Lieben Dank für eure Gedankengänge und Hilfen. Im E Brief stand eine Folsäuremangelanämie und eine Vitamin B12 Mangelanämie. Keine weitere Erläuterung dazu (alimentär etc.)

    Ich habe mich entschieden

    D 52.9

    E 53.8 zu kodieren.

    Danke für die Hilfe hier im Forum an euch alle:)

    Liebe Grüße