Zugrunde gelegte Kosten bei Schwellenwertermittlung von Gerinnungsprodukten

  • Hallo werte Forumsaktivisten

    Zur Abrechnung von Blutgerinnungsfaktoren eine Frage:

    Es geht ausschließlich um die entstandenen Kosten der Klinik als Grundlage zur Berechnung eines erreichten oder eben nicht erreichten Schwellenwertes zur Abrechnung von Blutgerinnungsfaktoren (ZE2021-137/ ZE2021-138/ ZE2021-139) bei Nicht-Blutern!

    Welche Kosten werden zugrunde gelegt:

    1. Aktuell auf dem Markt erhobene Preise?
    2. Von der Klinik mit dem Hersteller verhandelte Preise?
    3. 1. und 2. dann vor oder nach der MWST?

    Finde nirgends eine Regel? Wovon geht das DIMDI aus?

    Danke für eine Antwort

    Bruce