Hallo werte Forumsaktivisten
Zur Abrechnung von Blutgerinnungsfaktoren eine Frage:
Es geht ausschließlich um die entstandenen Kosten der Klinik als Grundlage zur Berechnung eines erreichten oder eben nicht erreichten Schwellenwertes zur Abrechnung von Blutgerinnungsfaktoren (ZE2021-137/ ZE2021-138/ ZE2021-139) bei Nicht-Blutern!
Welche Kosten werden zugrunde gelegt:
- Aktuell auf dem Markt erhobene Preise?
- Von der Klinik mit dem Hersteller verhandelte Preise?
- 1. und 2. dann vor oder nach der MWST?
Finde nirgends eine Regel? Wovon geht das DIMDI aus?
Danke für eine Antwort
Bruce