Guten Tag,
weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde die Vereinbarung über eine einheitliche und nachprüfbare Dokumentation zum Vorliegen der Voraussetzungen der Übergangspflege gemäß § 39e Absatz 1 SGB V (Dokumentations-Vereinbarung Übergangspflege) vom 31.10.2021 nebst Doku-Vorgabe vereinbart. Zum Glück haben wir im Gesundheitswesen schon eine Bürokratie, auf die wir aufsetzen können, sonst hätten wir da auch noch was zu tun (Ironie off).