Guten Tag an alle Wissenden,
wir haben erstmalig eine doch auf den ersten Blick ungewöhnliche Fallwandlung: Ein vollstationärer Behandlungsfall wird durch den MD in einen AOP-Fall "gewandelt". Da es sich hierbei um eine Portimplantation handelt, ist das auch nachvollziehbar. Nur haben wir in diesem Krankenhaus keine chirurgische Fachabteilung, allein eine innerer Medizin. Das Krankenhaus kann bekannter Weise AOP´s aus dem Bereich erbringen, der als vollstationäre Fachabteilung auch betrieben wird.
Nun meine Frage: Ergibt sich aus dem Fehlen einer chirurgischen Fachabteilung für die ambulante Portimplantation Abrechnungsausschlüsse? Wir sind uns da ein wenig unsicher und hoffen auf Erfahrungen aus dem Forum.
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di