Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte heute eine fachliche Diskussion mit unserem Chefarzt der Gerontopsychiatrie.
Wir haben im genannten Fall eine Patientin aufgrund einer ausgeprägt wahnhaften Symptomatik aufgenommen und entsprechend behandelt. Es zeigten sich nur leichte kognitive Defizite. Die Kriterien für eine Demenz sind nicht erfüllt. In der durchgeführten Diagnostik (CT, Liquor) konnte die Diagnose Alzheimer-Krankheit gesichert werden und es wurde eine entsprechende Therapie eingeleitet. Andere Ursachen für die organische Symptomatik gibt es nicht.
Nach ICD 10 ist nur die Demenz ein Exklusivum für die F06.
Wie würden Sie das fachlich sehen?
Kann man eine F06 mit einer G30 kombinieren? Und macht es überhaupt Sinn, wenn wir die organische Symptomatik ohnehin auf die Alzheimer-Erkrankung zurückführen?
HG