DFS - schichtenübergreifendes Wunddébridement 5-869.1

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Leute,

    ich bin wiederholt mit der Frage konfrontiert, was genau die Kriterien für ein schichtenübergreifendes Wunddébridement (OPS 5-869.1) sein sollen.

    Hintergrund sind die Behandlungen beim diabetischen Fußsyndrom (DFS). Das Ziel dabei ist ja, den Fuß und seine ihm zugedachte Funktion in Gänze oder in Teilen so lange wie möglich zu erhalten. Kommt es dennoch durch Traumata zu (oft infizierten und nekrotischen) Wunden, wird nahezu immer ein Wunddébridement (klein, groß, schichtenübergreifend am Bewegungsapparat, mechanisch, autolytisch, biochirurgisch, usw.) fällig.

    Ein häufiger Anwendungsfall ist die mechanisch mit scharfer Gerätschaft (Kürette, Skalpell) durchgeführte "chirurgische "schichtenübergreifende Wundtoilette infizierter Wunden:

    Bsp. aus OP-Berichtsbogen:

    "...Großflächiges steriles Abdecken des linken Fußes, Desinfektion. Aus dem Ulkus li lateral, plantar entleert sich auf Druck Pus. Mittels Kürette und Skalpell wird das nekrotische und infizierte Gewebe bis ca. 1cm Tiefe entfernt, kein Knochenkontakt, Hyperkeratosen und kleine Wundtaschen werden abgetragen. Dabei keine Schichtstrukuren erkennbar. Anfrischung bis ins vitale Gewebe, petechiale Blutungen. Fotodokumentation. Spülung und Okklusivverband. Eine Analgesie war bei diabetischer Polyneuropathie entbehrlich."

    Für mich liest sich das wie eine (klare?) 5-869.1 Kodierung (das Besondere: die Schichtenzuordnung ist verunmöglicht).

    Jetzt die Einwände (vermutlich gibt es noch mehr):

    der OPS kann nicht kodiert werden, da die Voraussetzungen (?) nicht vorlagen

    es sei keine OP, sondern ein Verbandwechsel

    ohne Anästhesie keine OP, also kein 5er Schlüssel möglich

    (nicht angeforderte) Aufklärung / Fotodokumentation wurde nicht vorgelegt

    am Fuß komme man nicht 1cm tief

    am Fuß gebe es nicht so viele Schichten

    die Haut am Fuß sei sehr dick, daher nur im Hautniveau debridiert (OPS...)

    wenn man keinen Knochenkontakt hat, waren nicht mehrere Schichten betroffen

    wenn man Knochenkontakt hat, ist Schicht (Knochen) ja erkennbar gewesen

    wenn das Wagner-Stadium angegeben sei, muss man ja Schichten erkannt haben

    woher weiß man denn, wenn keine Schichten erkennbar gewesen waren, dass es schichtenübergreifend sei

    man kann die Schichten ja nach dem Debridement erkennen

    Diabetologen / Internisten dürfen nicht operieren

    Der 5er Kode ist eine australische OR-Prozedur und muss im OP-Saal durchgeführt werden

    ...

    Jetzt ist das ja nicht soooo selten und daher frage ich mich, wie Sie in Ihren Häusern, Fachabteilungen oder Fachkliniken mit dieser Thematik umgehen.

    Wann genau ist die Kodierung des schichtenübergreifenden Wunddébridements 5-869.1 in all seiner Schönheit zulässig und unbeschwert vorzunehmen?

    Ich tendiere dazu, dass der Bundesschlichtungsausschuss sich dieses Themas annehmen sollte.

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

  • Hallo Admin,

    in meiner Abteilung wird dieser OPS wirklich nur für Wunden die im OP operiert wurden benutzt ( wegen 5 er Schlüssel),

    zusätzlich haben wir uns darauf geeinigt, diesen nur zu benutzen wenn die Schichten nicht mehr klar zu trenne bzw zu erkennen sind.

    Schlichtungsausschuss finde eine super IDEE !..

    Gruß die Hütti

    bin gespannt wie andere es machen.

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    der Kode ist (nur) dann anzuwenden, "wenn eine präzise Gewebezuordnung nicht möglich ist, z.B. bei Narbengewebe oder septischen Prozessen". Wichtig dabei ist das Adjektiv "präzise".

    Nun zu den Einwendungen:

    • der OPS kann nicht kodiert werden, da die Voraussetzungen (?) nicht vorlagen - der Einwand ist immer richtig, bedarf aber der Nennung der Voraussetzung, die nicht vorlag.
    • es sei keine OP, sondern ein Verbandwechsel - ein Verbandswechsel zeichnet sich aus durch Maßnahmen am Verband. Maßnahmen am Körper sind kein Verbandswechsel. Allerdings wird im OPS auch der "8-192 - Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde" genannt.

      Das so zu kodierende Vorgehen beschränkt sich auf Haut und Unterhaut. Es kann, muss jedoch nicht im Rahmen eines Verbandswechsels erfolgen (s. die Erläuterung unter P004 zu "() runde Klammern"). "Im Rahmen" bedeutet bei strenger Auslegung am Wortlaut, dass vor der Maßnahme ein Verband entfernt und danach ein Verband wieder neu angelegt wird. Wie bereits gesagt, der Verbandwechsel kann erfolgen, muss aber nicht.

    • ohne Anästhesie keine OP, also kein 5er Schlüssel möglich - dazu bedürfte es einer gesonderten Regelung. Gerade beim diabetischen Fuß ist eine Analgesie nicht ungewöhnlich, sodass eine Anästhesie medizinisch durchaus entbehrlich sein kann.

    • (nicht angeforderte) Aufklärung / Fotodokumentation wurde nicht vorgelegt - eine Aufklärung ist durchzuführen. Sie ist nicht unabdingbarer Bestandteil des Nachweises der durchgeführten Operation. Bei Anforderung ist diese vorzulegen. Eine Fotokokumentation ist nicht zwingend zu erstellen.

    • Am Fuß komme man nicht 1cm tief - lässt sich bei Betrachtung des eigenen Fußes relativ leicht widerlegen.

    • am Fuß gebe es nicht so viele Schichten - zwei Schichten reichen aus, um die Bedingung erfüllen zu können. Abgesehn davon gibt es am Fuß mehr Schichten (s. Anatomiebuch).

    • die Haut am Fuß sei sehr dick, daher nur im Hautniveau debridiert (OPS...) - gilt nicht grundsätzlich, kommt auf den Ort der OP sowie die Verhornung der Haut an.

    • wenn man keinen Knochenkontakt hat, waren nicht mehrere Schichten betroffen - unzutreffend, siehe Anatomiebuch.

    • wenn man Knochenkontakt hat, ist Schicht (Knochen) ja erkennbar gewesen - maßgeblich ist, dasss keine präzise (!) Gewebezuordnung möglich ist. Spätestens am Großhirn ist eine Schichtzuordnung nahezu regelhaft möglich. Dies ist jedoch ohne Relevanz.

    • wenn das Wagner-Stadium angegeben sei, muss man ja Schichten erkannt haben - Schichten können durchaus erkennbar sein, maßgeblich ist die präzise Gewebezuordnung.

    • woher weiß man denn, wenn keine Schichten erkennbar gewesen waren, dass es schichtenübergreifend sei - zutreffender Einwand für/von nicht in der Anatomie ausgebildete(n) Ärzte(n).

    • man kann die Schichten ja nach dem Debridement erkennen - maßgeblich ist die präzise Gewebezuordnung. Das "Schnitzen" neuer Schichten ist nicht ausreichend.

    • Diabetologen / Internisten dürfen nicht operieren - wird bisweilen erwogen, ist aber mit der Approbation nicht vereinbar.

    • Der 5er Kode ist eine australische OR-Prozedur und muss im OP-Saal durchgeführt werden - "OR-Prozeduren (OR) sind signifikante Eingriffe im Rahmen der aG-DRG-Version [. ..]". Dass eine OR-Prozedur zwingend in einem OP durchzuführen ist, wird nicht definiert.

      "NonOR-Prozeduren (NonOR) sind signifikante Eingriffe innerhalb einiger MDCs. Im Sinne der aG-DRG-Version [...] können auch als NonOR-Prozeduren definierte Eingriffe in einem OP-Saal (Operating Room = OR) durchgeführt werden." besagt, dass eine NonOR-Prozedur, selbst wenn sie in einem OP-Raum durchgeführt wird, nicht zu einer OR-Prozedur wird. Will heißen, die Klassifikation einer NonOR-Prozedur richtet sich nicht nach dem Durchführungsort. Dies rechtfertigt aber nicht den (Umkehr)schluss, OR-Prozeduren seien ausschließlich solche, die in einem OP-Saal durchgeführt werden.

    Viele Grüße

    M2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (20. November 2021 um 14:32)

    • Offizieller Beitrag

    Ha,

    danke Hütti und M2 für die hilfreichen Kommentierungen - und die humorvollen Einsprengsel.

    Ich wundere mich dennoch, dass derart wenige Informationen zur Kodierung 5-869.1 zu finden sind, obwohl da ja ganze diabetologische Abteilungen oder Kliniken "dran hängen" müssten. Haben die alle kein Problem mit diesem OPS? Ich sehe derzeit nur die vor der Verjährung stehenden Fälle (2017-2019) mit Verrechnungen. Schwerpunktfachkliniken wie z.B. in Bad Mergentheim haben ja schon obergerichtliche Urteile zur T79.3 erwirkt, aber die 5-869.1 erscheint mir wie ein blinder Fleck.

    Dennoch vielen Dank

    und ein schönes Wochenende

    B. Sommerhäuser