Einen schönen, guten Morgen in die Runde,
ich habe da eine Frage, in der wir hier nicht weiterkommen: Eines unserer Krankenhäuser hatte zeitlich befristet die Erlaubnis, elektive Endoprothetik (Knie und Schulter) zu erbringen. Diese zeitlich befristete Erlaubnis ist ausgelaufen, im Landeskrankenhausplan sind keine orthopädische Betten mehr aufgeführt. Ist dieses "Erbringungsversagen" allein auf die allgemeinen Kostenträger begrenzt und können wir diese Leistung bei einer entsprechenden Aufklärung auch weiterhin selbstzahlenden Patienten anbieten? Ich persönlich würde dies bejahen wollen, sehe allerdings die große Gefahr, dass z. B. die Patienten der PKV keine Erstattung beantragen können und daher sich kein Patient diesem Kostenrisiko aussetzen wird. Auch ist ein Unterschied zum plastisch-ästhetischen Bereich deutlich vorhanden, für die endoprothetische Versorgung liegt ja immer eine medizinische Indikation vor.
Vielen Dank für Rückmeldungen
MfG stei-di