Leistungserbringung außerhalb eines Versorgungsauftrages

  • Einen schönen, guten Morgen in die Runde,

    ich habe da eine Frage, in der wir hier nicht weiterkommen: Eines unserer Krankenhäuser hatte zeitlich befristet die Erlaubnis, elektive Endoprothetik (Knie und Schulter) zu erbringen. Diese zeitlich befristete Erlaubnis ist ausgelaufen, im Landeskrankenhausplan sind keine orthopädische Betten mehr aufgeführt. Ist dieses "Erbringungsversagen" allein auf die allgemeinen Kostenträger begrenzt und können wir diese Leistung bei einer entsprechenden Aufklärung auch weiterhin selbstzahlenden Patienten anbieten? Ich persönlich würde dies bejahen wollen, sehe allerdings die große Gefahr, dass z. B. die Patienten der PKV keine Erstattung beantragen können und daher sich kein Patient diesem Kostenrisiko aussetzen wird. Auch ist ein Unterschied zum plastisch-ästhetischen Bereich deutlich vorhanden, für die endoprothetische Versorgung liegt ja immer eine medizinische Indikation vor.

    Vielen Dank für Rückmeldungen

    MfG stei-di

  • Hallo in die Runde,

    ich möchte gerne meine Anfrage wieder nach vorne bringen... ist dieser Gedankengang so ungewöhnlich oder so lapidar, das keine Rückmeldungen erfolgen?

    MfG stei-di

  • Hallo,

    ich gehe davon aus, dass Sie über elektive Leistungen sprechen.

    Um auf der „sicheren Seite“ zu sein, würde ich die vorherige Kostenklärung mit dem Kostenträger empfehlen.

    Bei PKV- Pat. könnte dies auch über die Patienten laufen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    bitte beachten Sie, dass für die Knie-Endoprothetik die Mindestmengenregelung gilt (50/Jahr), unabhängig für KGV- und PKV-Patienten. Für die externe QS müssen pro Fall Datensätze geliefert werden, wenn die Zahl von 50 nicht erreicht wird, müssen Sie das kommentieren, entsprechende Einträge im Qualitätsbericht erfolgen dann automatisiert.

    Ein Unterschreiten der Mindestmengenregelung war bei uns auch immer Thema in den Pflegesatzverhandlungen.

    Gruß

    S. Stephan