Abrechnung Indevimab / Casirivimab bei Covid-Infektion

  • Hallo Kodierer_FR,

    einen OPS Kode gibt es nicht, wurde auch erst am 20. oder 21.11.2021 zugelassen. Da wir Indevimab/Casirivima laut unsrer Intensivmediziner kostenlos bekommen, wird es da wohl auch kein ZE geben. Wann hätte das auch in der kurzen Zeit verhandelt werden sollen?

    MfG findus

  • Guten Morgen,

    Erste Verordnung zur Änderung der Monoklonale-Antikörper-Verordnung

    Vom 23. November 2021

    "Die Vergütung beträgt

    1.) 450 Euro für jede Anwendung bei einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientin oder einem mit

    dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten oder

    2.) 150 Euro für jede Anwendung bei einer nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientin oder einem

    nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten, die oder der einem erhöhten Risiko eines schweren

    Verlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt ist, zuzüglich eines Zuschlags in Höhe

    von 60 Euro, sofern ein Besuch der Patientin oder des Patienten in der eigenen Häuslichkeit oder in beschützenden

    Wohnheimen, Einrichtungen oder Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal erforderlich ist."

    "Bezüglich der abrechnungstechnischen Umsetzung werden die Vertragsparteien auf Bundesebene kurzfristig Gespräche aufnehmen."

    Eine pauschale Vergütung wurde festgelegt, nicht jedoch wie diese abzurechnen geht.

    MfG

    R. Grahl

  • Hallo rokka,

    in der Verordnung steht : "Die jeweilige Vergütung wird für jede Patientin und jeden Patienten gewährt, bei der oder bei dem die nach § 1 Absatz 1 bereitgestellten Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern angewendet wurden."

    Einen Ausschluß für stationäre Patienten sehe ich da nicht.

    Allerdings steht in der Verordnung auch: "Die Vertragsparteien nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und die Kassenärztliche Bundesvereinigung können eine von Absatz 2 abweichende Vergütung vereinbaren".

    Ob hier eine andere Vergütung vereinbart wurde, ist mir nicht bekannt.

    MfG, AlterEgo

  • Danke für die wertvollen Infos!

    Kennt jemand einen speziellen medizinischen Aufklärungsbogen für diese mAK? Alles, was wir in dieser Richtung haben, ist onkologisch oder neonatologisch. Und den Aufklärungsbogen Blutprodukte.

    Vielen Dank,

    123

  • Hallo,

    ich verstehe es leider nicht so richtig: in § 1 (2) der Regelung steht "erfolgt analog einer Abrechnung für vorstationäre Behandlung... "

    Kann ich denn jetzt die € 450,- in einem vollstationären Fall mit dem Entgeltschlüssel 41020001 abrechnen? :/

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zakspeed,

    laut Rundschreiben unserer Krankenhausgesellschaft nicht:

    "Die vom BMG festgelegte, pauschale Vergütung in Höhe von 450 € ist einzig für die Gabe von mAK bemessen. Insbesondere werden mit diesem Betrag auch die Kosten der Infrastruktur berücksichtigt. Eine gesonderte Abrechnung der Gabe von mAK an Kalendertagen, für die eine stationäre Behandlung abgerechnet wird, ist nicht sachgerecht. Dabei ist zu beachten, dass die mAK auch in diesen Fällen kostenlos bereitgestellt werden."

    Haben zu dem Schreiben noch einige Rückfragen, aber noch keine Antworten erhalten. Insbesondere in § 2 MAKV wird nach meiner Lesart kein Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung/Abrechnung getroffen und festgelegt, dass die Vergütung für jede/jeden Pat. gewährt wird

    Aber nun ja, § 2 Abs. 3 MAKV sagt auch aus, dass die Vertragsparteien abweichende Vergütungen vereinbaren können. 0 € ist aber meines Erachtens nicht mehr eine abweichende, sondern gar keine Vergütung.

    Viele Grüße,

    FBR


  • Admin 11. Januar 2022 um 14:36

    Hat den Titel des Themas von „Abrechnung Indevimab/Casirivimab bei Covid-Infektion“ zu „Abrechnung Indevimab / Casirivimab bei Covid-Infektion“ geändert.
  • Hallo zusammen,

    kleine Empfehlung bzgl. Informationsbeschaffung:

    http://www.bundesanzeiger.de

    Im Bereich "Amtlicher Teil" werden wichtige Verkündungen, Bekanntmachungen etc. veröffentlicht, auch was das Bundesministerium für Gesundheit betrifft. Unter "Weitere Suchoptionen" unter "Behörde/Gericht" einfach 'Gesundheit' eingeben, schon ist man richtig.

    Newsletter speziell für den amtlichen Teil ist auch möglich.

    Dort wurde mehrfach über den Sachverhalt "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19" berichtet.

    Viele Grüße und gute Nerven,

    MaK