Hallo alle zusammen,
so dumm es auch klingen mag, aber ich habe nochmal eine Frage zum alten Recht - sprich FP/ SE, auch wenn sie nur noch ein halbes Jahr spruchreif sind.
Folgender Fall: Pat. wird mit akutem Abdomen ins KH eingewiesen. OP unter dem Aspekt Mesenterialarterieninfarkt mit Dünndarmgangrän => Teilresektion Dünndarm erfolgt. Zusätzlich Cholezystolithiasis mit ~zystitis => Cholezystektomie wird vorgenommen. Beide Eingriffe erfolgen in der gleichen Sitzung über einen gemeinsamen Zugang.
Kodierung also wie folgt
HD: K55.0
ND: K80.10
Proz: 5-454.6 & 5-511.01
Wie kann abgerechnet werden?
Vorschlag 1 - nur über tagesgleiche Pflegesätze, da das Dünndarmgangrän HD ist und es für die Teilresektion Dünndarm keine passende FP/ SE gibt
Vorschlag 2 - über S12.10 Cholezystektomie (aber wohl bemerkt K80.10 ist ND und ich kann S12.10 nicht zusätzlich zu einem anderen SE/ FP angeben sondern alleinig)?!?
Ich habe damit ein paar Probleme, da sich ja weder die Erläuterungen zu den Abrechnungsbestimmungen Nr.1 der Fallpauschalen, noch Nr.3 der Sonderentgelte darauf anwenden lassen.
MfG
Michael Graf