ZE Tocilizumab bei Covid-19 Pneumonie

  • Guten Tag zusammen,

    folgender Fall lässt mich sprachlos zurück:

    Prüfung ZE Tocilizumab bei Covid-19 Pneumonie bds., MD bestätigt "unter strenger Interpretation der Rechtsprechung" die Indikation und Abrechnung.

    Der Leistungsentscheid der Kasse:

    "Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen der Empfehlung des MD lehnen wir die Kostenübernahme des Medikamentes Tocilizumab ab. Die Anwendbarkeit des im Gutachten beschriebenen Nikolausurteil stellen wir insoweit infrage, als dass nicht erkennbar ist, das s zum Zeitpunkt der Aufnahme ein lebensbedrohlicher Zustand beim Versicherten vorgelegen hat. (initiale Sättigung von 92% ohne O2 Gabe). Darüber hinaus existiert keine qualitativ gesicherte Studienlage, welche eine "nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung" verspricht. Das RKI kann keine Therapieempfehlungen zu Lasten der GKV abgeben. Abschließend ist ein Off-Lable-Use im Vorhinein zu beantragen und durch den Kostnträger zu bewilligen. [...] Sollte bis zum 22.12.2021 keine Rechnungskorrektur eingegangen sein, werde ich die Überzahlung mit einem anderen Fall verrechnen oder zur Klageerhebung an unsere Rechtsabteilung abgeben."

    Haben andere Kliniken ähnliche Probleme?

    Mit freundlichen Grüßen

    R. Grahl

  • Hallo,

    man/frau/mensch kann der Kasse nur beipflichten.

    Covid ist eine Erfindung der Medien und der Bigpharma-Branche. Steht so im Internet und was im Internet steht stimmt.

    Ironie AUS

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    mmhmm, also wir hatten vorab schon mal mit dem MD gesprochen, also bei Indikation für Toci laut Leitlinie liegt ja per se Nikolausurteilgrund vor: akute Verschlechterung in Richtung drohende Beatmung, wenn nicht jetzt wann dann... also klinisch ist die Progredienz erkennbar und laut Covid-Leitlinie dann indiziert. Erst Anfrage bei der Kasse und warten auf MD wäre völliger unsinnig...

    MfG

    rokka

  • Guten Tag,

    die Kasse scheint die gleiche zu sein, die serienweise prüft. Das wird ein weiteres Beispiel des völlig ohne Maß und Ziel stattfindenden Prüfgebarens.

    Die Recovery-Studie war retrospektiv und legt eine ca.30% verbesserte Überlebenswahrscheinlichkeit nahe. Das reicht offenbar nicht. Falls man das noch für ethisch vertretbar hält in einer Situation, in der Ärzt*innen und Pflegekräfte nach jedem Strohhalm greifen, um das dauernde Sterben aufzuhalten, genau da die Axt anzulegen, bitte.

    Ich begreife das alles nicht mehr und subsummiere das auch unter Entsolidarisierung.

    Die gleiche Kasse greift bei uns auch die Isolierung an.

    Gruß

    Merguet