Hallo,
die Strafzahlung wird ja als Leistungsbescheid erlassen. d.h. es muss dagegen (wenn unberechtigt) formal vorgegangen werden.
siehe auch hier: https://www.medizinrecht-ra-mohr.de/newsletter.php?gruppe=6
Hat da schon jemand Ideen / Meinungen?
Schriftlich? DTA? Rechtsanwalt?
Welche Fristen?