ZE bei unvollständiger Gabe

  • Guten Tag,

    uns beschäftigt gerade folgende Situation: ein ZE-fähiges Medikament kann in der beabsichtigen Dosierung nicht verabreicht werden (UAW,...) und die parenterale Applikation muss abgebrochen werden.

    Frage: Darf der Aufwand der Kosten der gesamten Dosis oder nur die tatsächlich applizierte Menge als ZE kodiert werden?

    Danke für die Hilfe!

    VG JSlotta

  • Admin 29. Dezember 2021 um 12:10

    Hat den Titel des Themas von „ZE bei unvollständige Gabe“ zu „ZE bei unvollständiger Gabe“ geändert.
  • Hallo SlottaJE,

    ich würde dies wie eine vorzeitig abgebrochene Operation behandeln. Da es sich meist um Mengen gebundene OPS handelt sollte wenn es möglich ist die bis dahin gegebene Menge als ZE abgerechnet werden. Den OPS 5-995 würde ich hier nicht einsetzten.

    Das wäre mein vorgehen.

    Schönen Gruß und ein gutes 2022 jetzt schon einmal.:)

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling