Hallo zusammen,
wir haben in unserer psychiatrischen Klinik nun seit kurzem einen Time Out Room, nun sind einige Fragen zur korrekten Dokumentation sowie der rechtlichen Absicherung aufgetreten.
Also
- wann wird das Merkmal Time Out Room gesetzt? Nur wenn der TR geschlossen ist oder auch wenn Patient:in freiwillig im TR ist aber jederzeit die Möglichkeit hat den Raum zu verlassen (dieser also offen ist)?
- wann kann das Merkmal Besondere Sicherungsmaßnahme gesetzt werden?
- Kodierung der 1:1 Betreuung über die Kamera möglich?
- richterliche Genehmigung ist bei der Zwangsmaßnahme nötig.. aber gibt es ansonsten etwas zu bedenken?
- Protokollierung dieser Maßnahme?
Ich bin gespannt wie Erfahrungen und Handhabungen aus anderen Häusern sind und freue mich über Rückmeldungen zu den o.g. Punkten aber auch zu weiteren Punkten, die dringend zu beachten sind.
Vielen Dank und viele Grüße aus Hannover
C. Körtke