postoperative Wunddehiszenz

  • Guten Tag,

    mit unserem MD gibt es einen Dauerstreit bzgl. der Kodierung einer postoperativen Wunddehiszenz.

    Beispiel: Auszug Epikrise: Entfernung des Klammermaterials erfolgte zeitgerecht. Aufgund einer kutanen Wunddehiszenz erfolgte eine Sekundärnaht.

    Wir kodieren den Sachverhalt mit der T81.3, der MD sieht hier die spezifischere Kodierung in der Angabe von S31.80+T89.03+ggf. Y84.9!

    Der MD argumentiert hier mit der vorliegenden "traumatischen" Wunde durch die OP, ohne die keine Verletzung der Haut stattgefunden hätte...

    Infolge dieser Argumentation wird bei uns die T81 ("andernorts nicht klassifiziert") seitens des MD immer durch einen S-Code ersetzt.

    Gruß aus MV

    Viele Grüße

  • Hallo nach MV!

    Welchen Sinn hätte denn wohl T81.3 noch, wenn man eine postoperative Wunddehiszenz als Verletzungsfolge betrachten müsste?

    Solange der Patient nicht aus eigenem Antrieb in das Messer des Chirurgen gelaufen ist und letzerem es auch nicht versehentlich aus der Hand geglitten ist und dabei die Haut durchtrennt hat, handelt es sich nicht um einen Unfall, eine Verletzung oder ein Trauma (S00 - T14), sondern um eine Komplikation bei chirurgischen Eingriffen (T00 - T88).

    Sehr erstaunlich, dass man sich über derartige Banalitäten streiten muss!

    Viel Erfolg!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski,

    genau diese Banalität ist leider unser Tagesgeschäft.

    Der MD (in MV) bezieht sich darauf, dass bereits eine (offene) Wunde vorliegt und somit eine spezifischere Kodierung möglich ist und die OP auch im erweiterten Sinne eine Verletzung/ein Trauma der Haut darstellt...

    Da fehlen einem manchmal die Worte...

    Mit freundlichem Gruß

    Viele Grüße

  • Hallo zusammen,

    Jede Operation ist eine geduldete Körper-Verletzung und auch ein Gewebstrauma. Ob eine Wunddehiszenz als Komplikation einer offenen Wunde gemäss DKR 1904 oder als Komplikation einer medizinischen Behandlung nach DKR D015 anzusehen ist, würde für mich v.a. vom zeitlichen Verlauf abhängen. Jedenfalls ist T81.3 ( wie die meisten Komplikationskodes) sehr unspezifisch.

    Banal erscheint mir auch diese Frage eher nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    mit unserem MD gibt es einen Dauerstreit bzgl. der Kodierung einer postoperativen Wunddehiszenz.

    Hallo,

    mal über den Schlichtungsausschuss nachgedacht? Ich kann hier Rolf nur zustimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau