Zuzahlung Überlieger

  • Hallo,

    zu diesem Thema gab es bereits Kommentare; aber ich bitte nochmal um Info:

    Patient kommt am 10.12.2021 und geht am 08.01.2022. (Er hat vorher im Jahr 2021 noch keine ZZ geleistet)

    Gehe ich recht in der Annahme, daß er als Überlieger seine ZZ in Höhe von 280 € für den Zeitraum 10.12.21-06.01.22 entrichten muss?

    Besten Dank schon mal im Voraus.

    Horschi

  • Hallo Horschi,

    Ihre Annahme ist korrekt.

    Wenn ein Aufenthalt über den Jahreswechsel hinaus andauert, starten die Zuzahlungstage ab dem 01.01. nicht wieder bei 0, sondern die bereits im alten Jahr begonnene Zählung wird fortgesetzt.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Guten Morgen Horschi,

    ich kenne es so:

    Zuzahlpflicht liegt vor: auch über den Jahreswechsel hinweg werden die Tage bezahlt, die zu zahlen sind (bis zur Erreichung der 28), mit Jahresende endet nicht automatisch die Zuzahlung. Aber die Tage des neuen Jahres werden diesem bereits "gutgeschrieben".

    Zuzahlpflicht liegt nicht vor (weil bereits 28 Tage gezahlt): Auch mit dem Beginn des neuen Jahres besteht für diesen Fall keine Zuzahlpflicht, diese lebt dann erst mit einem neuen Behandlungsfall auf.

    MfG stei-di