Entlassung Heimbeatmungs-WG - welcher Entlassungsgrund

  • Guten Tag zusammen,

    wir brüten gerade über der Frage wie die Entlassung eines tracheotomierten Patienten in seine Beatmungs-WG eine Entlassung in der Entlassmitteilung darzustellen ist:

    01 Behandlung regulär beendet

    03 Behandlung aus sonstigen Gründen beendet

    09 Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung

    10 Entlassung in eine Pflegeeinrichtung

    11 Entlassung in ein Hospiz

    Oder sehen wir den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Meine Frage passt nicht ganz in diese Rubrik, aber ich versuch sie hier mal zu stellen.

    die gesetzl. vorgeschriebene Feststellungsuntersuchung 1-717 bei Beatmungspatienten, die auch beatmet entlassen werden muss unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen (Tubus, >95h usw.)

    Gilt dies auch bei bereits vor der KHAufenthalt beatmeten Pat., die entsprechend nach dem Aufenthalt wieder beatmet entlassen werden?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten

    MFG

  • Hallo,

    na ja, eine WG ist ja keine Rehabilitationseinrichtung (im Sinne von §111 SGB V) oder ein Hospiz (im Sinne von §39a SGB V), auch eine Pflegeeinrichtung würde ich nicht als WG bezeichnen (übrigens altes Thema, ein Bewohner eines Altenheims wird wieder dorthin entlassen, ist das jetzt Grund 01 da er ja dort bereits wohnt oder muss es 10 sein, da es eine Pflegeeinrichtung ist :/).

    Und eine Krankenhausbehandlung ist ja nicht mehr notwendig, also würde ich 01 "regulär beendet" nehmen (die Schlüssel 28 und 29 für "beatmet entlassen") sind ja wieder ausgesetzt worden).

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo Zakspeed,

    (übrigens altes Thema, ein Bewohner eines Altenheims wird wieder dorthin entlassen, ist das jetzt Grund 01 da er ja dort bereits wohnt oder muss es 10 sein, da es eine Pflegeeinrichtung ist :/ ).

    Da nimmt man die 10, da es eine Pflegeeinrichtung ist. Klar der Pat. wohnt da auch, dies ist aber hier nicht zu beachten. So meine Ansicht zu diesem Thema.

    Was das Thema Entlassung in eine WG angeht als Beatmeter Patient. Würde ich 01 wählen, eine andere Möglichkeit bleibt hier nicht.

    Schönen Gruß


    .

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen Rokka,

    eine Wohngemeinschaft unterliegt nicht dem Wohn- und Teilhabe Gesetz ( Heimgesetzt) und wird auch nicht durch die zuständige WTG Behörde (Heimaufsicht) kontrolliert und beobachtet. Es gibt zwei Möglichkeiten der WG eine Eigen Organisierte (die Bewohner selber als Verein z.b. Demenz WG) oder eine Anbieter Organisierte. Nur bei der letzteren wird die zuständige WTG Behörde einen Blick in die Räumlichkeiten werfen wollen um eine entsprechende Bestätigung für die Kostenträger auszustellen. Hierzu muss aber auch erwähnt werden das es für einen Anbieter die bessere Lösung ist wenn man aktiv auf die WTG Behörden zu geht und erklärt das man eine solche WG plant und die Nutzung offen legt. Solche WG werden von Ambulanten Intensivpflegediensten betreut und die können nur in der eigenen Wohnumgebung handeln und abrechnen.

    Es ist die persönliche Wohnumgebung in die der Patient entlassen wird.

    Einen schönen Tag allen zusammen.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling