Abrechnung von Häftlingen

  • Guten Tag zusammen,

    leider konnte ich kein Chat finden, wo dieses Thema bereit besprochen wurde. Deshalb wende ich mich jetzt an Sie, in der Hoffnung das Sie mir weiterhelfen können. Wir haben einen Häftling aus der JVA aufgenommen. Bis dato war es immer so, dass wenn ein Häftling kam wurde die Haftunterbrechung auf den Tag stationären Aufnahme von der JVA ausgestellt und wir die Kosten mit der zuletzt zuständigen KK abgerechnet haben. Nun haben wir aber den Fall, dass die Haftunterbrechung erst während des Aufenthaltes ausgesprochen wurde und nun zwei Kostenträger vorliegen. Nach Rücksprache mit der JVA werden die Kosten von denen aber nur anteilig übernommen. Gesetzlich ist es ja geregelt, dass der Kostenträger der am Tag der Aufnahme zuständig ist, die kompletten Kosten zu übernehmen hat. Dieser nimmt dann Kontakt zum anderen Kostenträger auf und die teilen sich die Rechnung. Doch die JVA weigert sich die gesamten Kosten zu übernehmen. Die Aussage von der JVA, wir sind keine gesetzliche Kasse und unterliegen nicht den Bestimmung der FPV. Wer hat den jetzt Recht? Welches Gesetz hat Vorrang?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.:thumbup:

    VG tB

  • Hallo tB.

    nach §16 SGB V

    (1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte....
    4.sich in Untersuchungshaft befinden, nach § 126a der Strafprozeßordnung einstweilen untergebracht sind oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird, soweit die Versicherten als Gefangene Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz haben oder sonstige Gesundheitsfürsorge erhalten.

    Somit ist die JVA erstmal zuständig. Eine Haftunterbrechung/Entlassung und einfach so an die letzte Kasse melden, das ist schon sehr ungewöhnlich. Zumal der Patient ja dort einen Antrag auf Weiterversicherung stellen müsste (wenn er keine laufende Anwartschaft dort hat). Das klappt doch schon beim hinsehen niemals, evtl. bei guter Planung und bei geplanter Behandlung (z.B. Entzug statt Strafe). Und selbst wenn, die Kasse würde auch nicht in eine "laufende" DRG einsteigen und (zu Recht) immer auf den Kostenträger am Aufnahmetag hinweisen.

    Für das Krankenhaus gelten ja FPV und KHEntgG, also Kostenträger am Aufnahmetag. Eine Aufteilung nach verschiedenen KT ist nirgends vorgesehen, das müssen mehrere KT unter sich ausmachen.

    Eine Vorrangigkeit von Gesetzen ist mir persönlich nicht bewusst, auch nicht, dass eine JVA jemanden einfach mal so entlassen kann (dachte auch immer, das würden Gerichte entscheiden).

    Gruß

    zakspeed