Hallo zusammen,
aufgrund vieler unterschiedlicher Aussagen und Meinungen und aufgrund nicht zufriedenstellender Infos im Internet, hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.
Wie lange ist es möglich, rückwirkend ambulante Fälle (z.B. KV Notfälle im Krankenhaus) mit der KV abzurechnen?
Was machen Sie mit nicht abgerechneten KV Fällen aus dem ersten Quartal?
Ich meine damit völlig unberührte Fälle. Es geht nicht um Korrekturen oder Nachberechnungen.
Vielen Dank!
LG
Ida