Kodierung U07.1! (Covid) nur bei pos. PCR?

  • Hallo zusammen,

    ICD U07.1! gibt vor, dass die Kodierung nur bei "durch einen Labortest" nachgewiesener Infektion erfolgen kann.

    Mit Labortest kann eigentlich nur ein PCR-Test gemeint sein.

    Nun gibt es ja Entwicklungen, auch Schnelltests oder unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests als Infektionsnachweis anzuerkennen.

    Angesichts der Erlösrelevanz von U07.1! in 2022 ergibt sich die Frage, ob auch positive Schnelltests bzw. Selbsttests so kodiert werden können oder ob die

    Formulierung in der ICD ganz eng auszulegen ist.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    man sollte sich hier eng am Wortlaut des ICD Hinweises halten. Zumal ein Labortest validierbar ist und dem Text des ICD Kode entspricht. Hierzu hat das BSG eine ähnliche Ansicht, da ist der enge Wortlaut auch bevorzugt.

    Schönen Gruß

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo NuxVomica,

    ich verstehe das anders, inbesondere unter Berücksichtigung der Ausführungen des BfArM:

    "setzt voraus, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 labordiagnostisch durch direkten Virusnachweis bestätigt wurde."

    Das bedeutet m.E. nicht, dass der Nachweis in einem Labor durchgeführt worden sein muss. Anforderung ist lediglich ein labordiagnostischer Nachweis, im Ggensatz z.B. zu einem klinischen Nachweis. Und zwar nicht durch Nachweis von Patientenantikörpern, als Reaktion eines Menschen, sondern durch Nachweis des Virus selbst. Das kann DNA des Virus sein, das können aber auch Antigene des Virus sein, z.B. Spikeproteine.

    Eine POCT-BGA ist auch eine labordiagnostisches Verfahren, ohne dass es in einem Labor stattfindet.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    danke für den Hinweis. Das BMG versucht sich hier an einer ICD-Exegese, leider ohne Niederschlag im Wortlaut der ICD (der direkte Virusnachweise steht nicht in der ICD).

    An anderer Stelle schreibt das BMG:

    "PoC-NAT-Tests sind Tests, die wie der PCR-Test auch auf der Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) basieren, jedoch vor Ort (Point of Care, PoC), also patientennah und kurzfristig vor Ort ausgewertet werden können. Daher sind sie in der Anwendung nicht auf ein Labor angewiesen. Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministerium

    Hier wird es bestimmt spannende Diskussionen mit dem MD geben und dank des MDK-Reformgesetzes (Prüfquote, Strafzahlungen) wird

    auch hier der MD einfach bestimmen, was anerkannt wird...

    Viele Grüße - NV

  • Hallo wertes Forum,

    ich hätte da eine Ergänzungsfrage. Bei uns gibt es manchmal positive PCR Tests, die allerding einen hohen CT Wert haben, so dass die Patienten als nicht mehr ansteckend gelten. Wie handhaben Sie das , kodieren Sie in diesen Fällen auch die U07.1 ?

  • Hallo Neuroline,

    selbstverständlich. Aus dem Hinweistext des U07.1!:

    "Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome. [Unterstreichung durch mich]"

    Viele Grüße

  • Guten Abend,

    im Falle eines positiven Antigentests wird man ja das weitere Prozedere nicht ohne weitere Testungen planen können. Insbesondere die Frage der Isolierung und der weiteren med. Vorgehensweise (Antikörpergabe, weitere Therapie) wird man doch nicht auf diesen einen Antigentest aufsetzen? POCT Untersuchungen müssen doch mindestens zur Verifizierung verwendet werden, diese sind Laboruntersuchungen gleichzusetzen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    stationärer Fall wg. Frakturversorgung.

    Nach vorausgehendem Coronainfekt aktuell völlig asymptomatisch, aber Corona-PCR noch positiv, CT-Target N1/N2 größer 35, daher keine Isolierung. Es erfolgt über das hauseigene Labor eine Meldung an das Gesundheitsamt.

    Kodierung als Z22.8 + U07.1! gemäß BfArM Kodierempfehlung sachgerecht ?

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg