Übernachtung im Krankenhaus ohne medizinische Behandlung

  • liebes Forum,

    ermöglicht die Gesetzgebung in irgend einem Paragraphen die Möglichkeit, einen Patienten ohne medizinische Leistung im Krankenhaus zu führen? Es kann dann eine Tagespauschale verlangt werden? Wahrscheinlich vom Patienten. Ich meine, ich hätte das mal auf einer Fortbildung gehört und habe die verschiedenen Gesetze durchstöbert, kann aber nirgendwo etwas dazu finden.

    vielen Dank

  • Guten Morgen Kanari,

    die beiden Bezeichnungen Patient und ohne Behandlung schließen sich eigentlich gegenseitig aus. Wir hatten vor ganz langer Zeit mal die Überlegung, bei "ängstlichen" AOP-Patienten eine Selbstzahlerübernachtung anzubieten, wurden dann aber von juristischer Seite ausgebremst. Ein Krankenhaus ist halt kein Hotel, allein Begleitpersonen haben aufgrund ihres Status Anspruch auf Kost und Logis ohne Behandlung.

    MfG stei-di

  • Ich meine, ich hätte das mal auf einer Fortbildung gehört und habe die verschiedenen Gesetze durchstöbert, kann aber nirgendwo etwas dazu finden.

    Hallo Kanari,

    meinen Sie evtl. die neue Übergangspflege nach 393 Absatz 1 Satz 1 SGB V? Das betrifft (einfach erklärt) aber nur Patienten, die anstelle einer Kurzzeitpflege im Krankenhaus verbleiben.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zusammen,

    bei uns kommt diese Situation gelegentlich vor, z.B. bei geplanter OP am Aufnahmetag, bei überregionalem Einzugsgebiet hat der Patient eine weite Anreise und kann nicht morgens früh rechtzeitig nüchtern vor Ort sein, oder selten bei AOP-Eingriffen und alleinstehenden Patienten.

    Die juristischen Bedenken sind mir nicht bekannt, die Höhe der Übernachtungspauschale kann mit den Patienten vereinbart werden, quasi als Selbstzahlerleistung.

    Gruß,

    S. Stephan

  • Guten Morgen Herr Stephan,

    genau Ihre Beweggründe lagen bei uns auch vor, Bedenken hatten die Juristen wegen Hotelleistungen in öffentlichen Krankenhausbereichen. Wie handhaben Sie denn die steuerrechtliche Seite?

    MfG stei-di

  • Guten Morgen,

    Einnahmen aus sog. Kurzzeitübernachtungen müssen natürlich versteuert werden.

    Die Steuererklärung für unseren Konzern gehört (zum Glück) nicht zu meinen Aufgaben, aber ich vermute, es gibt da kompliziertere Konstellationen als die Kurzzeitübernachtungen.

    Gruß,

    S. Stephan

  • Hallo,

    der Steuerpflicht stimme ich auch sofort zu. Es handelt sich hier nicht um eine Leistung die medizinisch indiziert ist und damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Mit dem Gemeinnützigkeitsrecht wird man erst in Konflikt kommen, wenn der Krankenhausbetrieb gestört wird (sagt mein Bauchgefühl). Wir wollen eine solche Leistung auch anbieten und befinden uns gerade in der Preiskalkulation.

  • Hallo alle zusammen,

    ich möchte an das Thema anknüpfen, da wir unser AOP-Zentrum ausweiten und etablieren möchten.

    Auch solch eine Übernachten nach AOP als Selbstzahlerleistung soll zukünftig angeboten werden. Es gibt bereits Patienten, die nach solch einer Leistung fragen.

    Gibt es mittlerweile Erfahrungen? Wie wird es bei Ihnen umgesetzt?

    VG DianaM

  • Hallo,

    wir hatte kleine Zimmer auf dem Gelände die wir als "Hotel" vermietet haben. Aber diese hatten keinen Pflege / Ärztliche Versorgung!

    Waren sogar etwas entfernt von der Station.

    Wurden aber gerne durch die Pat. u.a. auch Tagesklinik Pat. angenommen.

    Cave: ggf. Steuerliche Probleme

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen,

    dieses Thema bewegt uns schon einige Zeit, die finanzielle/steuerliche Seite ist das geringste Problem. Wir wollen die Patienten in separaten Bereichen des Hauses unterbringen, schaffen aber nicht die technische Hürde: die Patienten müssen im KIS geführt werden, allein schon um die Küchenanforderungen bedienen zu können und auch im Evakuierungsfall niemanden zu "vergessen". Allerdings sind es ja keine Patienten sondern Gäste. Damit fehlt es bei der Fallanlage im KIS in der Auswahlmöglichkeit des "Aufenthalt-Status".

    Und hier sind wir dann vorerst geendet...

    MfG stei-di

  • Hallo, das Thema ist eine immer wiederkehrende Problematik. Nach meiner Ansicht kann dies nur funktionieren wenn man einen eigenen Gebäudeteil oder ein eigenes Gebäude hierfür hat. Da der Anspruch auf KH Versorgung hier nicht ist wäre der Einsatz eines Ambulanten Pflegedienstes für die Nachsorge eine Möglichkeit. Aber wer gründet denn für die Versorgung von wenigen Patienten einen Ambulanten Pflegedienst. Die Versorgung mit Hauswirtschaft/ Küche ist ein Organisationsproblem dies ließe sich lösen, aber die Versorgung in dem "Hotel" selber und natürlich der Anspruch der Patienten sind das größte Hindernis, aus meiner Sicht.

    Schönes WE :rolleyes:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling