periprothetische Fraktur unklarer Ursache

  • Hallo zusammen,

    welche ICD würden Sie in folgenden Sachverhalt kodieren, was ist die HD?

    Eine Patientin stellt sich mit Schmerzen nach vor 3 Monaten erfolgter Hüft-TEP bei SHF vor.

    Die Patientin erinnert kein Trauma o.ä..

    Es liegt keine Osteoporose, Knochenmetastase, o.ä. vor.

    In der primären Hüft-TEP-OP ist keine Fraktur beim Einsetzen der Prothese beschrieben und es liegt eine unauffällige Röntgenkontrolle vor.

    Es wird eine periprothetische Femurschaftfraktur diagnostiziert und ein TEP-Wechsel durchgeführt.

    Der beh. Arzt geht am ehesten davon aus, dass die periprothetische Fraktur bereits in der primären OP verursacht wurde, ist sich aber auch nicht sicher, da dies in der primären OP nicht aufgefallen ist und eine unauffällige postoperative Röntgenkontrolle vorliegt. Für eine pathologische Fraktur hat er keinen Anhalt.

    Zur Diskussion stehen bei uns: S72.3 + Z96.64, T84.04, M96.6, M84.-

    Schließt das Nichtvorliegen eines Traumas den S-Kode aus?

  • Hallo Daniel09,

    ich würde die T84.04 nehmen.

    Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Fraktur schon bei der Implantation entstanden ist, ist die M96.6 nicht zu argumentieren. Ich finde es zudem schwierig, wenn der Operateur es beim Einsetzen nicht bemerkt hat oder auf dem postoperativen Röntgen nicht zu sehen ist.

    Ein Trauma schließen Sie ja aus, von daher greift die S72.3 auch nicht.

    Beste Grüße

    H.Hypki

  • Hallo,

    medizinisch solte nach drei Monaten eine Differenzierung möglich sein, ob a priori eine Fraktur vorgelegen hat (Anamnese, Schmerzen, Kallus) oder erst sekundär.

    Übrigens ist M96.6 eigentlich der (!!) Kode für eine sekundäre Fraktur (nach (!) Einsetzen einer Endoprothese (so die Bezeichnung)). Er beschreibt den Mechanismus einer sekundären Knochenschädigung (M-Kode) und daraus resultierender Fraktur.

    Der dazu eigentlich widersinnige Hinweis ("Diese Schlüsselnummer ist nur bei einer beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetretenen Fraktur anzugeben") ist wohl durch Wirrungen hinzugetreten. Konventionsgemäß, jedoch systematisch abwegig ist dieser Kode für die primär eingetretene Fraktur zu verwenden.

    Für die sekundäre (Spontan-)Fraktur kommt ein S-Kode nicht in Frage, weil sie keine Verletzung ist, sondern eine Spontanfraktur.

    T84.04 passt ebenfalls nicht, da eine unter T82.0 genannte Komplikation nicht vorliegt.

    Von daher ist m.E. M84.45 zutreffend.

    Viele Grüße

    M2