Notfall vs. Einweisungsschein

  • Hallo liebe Gemeinde,

    meine Frage beschäftigt sich heute mit dem Thema: Notfall oder Einweisungsschein?

    Patient kommt (von zuhause) mit RTW - mit EWS vom Notarzt und Notfallprotokoll.

    Welche Aufnahmeart ist hier richtig? Notfall oder reguläre Aufnahme.

    Besten Dank für Eure Informationen vorab :)

    Horschi

  • Hallo,

    das von Herrn Sommerhäuser genannte Urteil macht nur eine Aussage, inwieweit eine prästationäre Pauschale abrechenbar ist.

    Wir hatten die gleiche Frage und Ich habe bisher keine Definition von "Notfall" gefunden.

    Wir nehmen inzwischen immer "Notfall", wenn keine Zeit zur vorbereiteten Aufnahme ist. Das ist z.B auch dann der Fall, wenn sich ein Patient mit Angina pectoris beim Hausarzt vorstellt und dieser ihn umgehend per RTW ins Krankenhaus einweist.

    Eindeutig kann es auch Notfälle mit Einweisung geben: Siehe Bundesmantelvertrag Ärzte, Anlage 2, Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung

    • "Die Verordnung von Krankenhausbehandlung darf, von Notfällen abgesehen, nur erfolgen, wenn der behandelnde Vertragsarzt festgestellt hat, dass der Zustand des Kranken dies notwendig macht."
    • "Bei Aushändigung der Verordnung (Teil 2a) soll der Vertragsarzt den Patienten auf die Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse (s. Rückseite des Vor druckes) hinweisen. In Notfällen entfällt die Genehmigungspflicht."

    Viele Grüße

    M2

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten :)

    Mein Resümee:

    Kommt ein Patient ungeplant – egal ob mit oder ohne EW-Schein - ist es eine Notfallaufnahme.

    Die Klinik konnte sich nicht darauf vorbereiten, dass der Patient stationär aufgenommen wird; er war nicht bereits seit Tagen/Wochen vorher angekündigt.

    Beste Grüße

    Horschi