Liebe Forumsmitglieder,
es ist nicht der erste Beitrag in diesem Forum, der die Intelligenzminderung mit gleichzeitiger Verhaltensstörung thematisiert, aber hier in anderer Fragestellung. wir befinden uns mit dem MD in stetigem Dissens in der Kodierung der Nebendiagnosen F70.- / F71.- . Der MD sieht diese Diagnose als nicht bestätigt an und verlangt in seiner Begründung statt dessen die Verschlüsselung mit einem Kode aus F79.-. Von ärztlicher Seite wird die Kodierung verteidigt, mit der Begründung, dass mit dem seit jeher unveränderten Zustand der PatientInnen . Diese hätten die Diagnose der Intelligenzminderung bereits aus Aufenthalten, manche noch aus Aufenthalten in der der KJP und der Folgezeit. Der Zustand sei seitdem unverändert. Die Diagnose, meist als Nebendiagnose verschlüsselt, verursache einen zusätzlichen Aufwand wegen der mit ihr verbundenen Verhaltensstörungen. Angefangen bei den erforderlichen Kontaktaufnahmen und Absprachen mit den bestellten BetreuerInnen der Betroffenen, hat auch der Sozialdienst zumeist einen höheren Aufwand mit dieser Patientengruppe. Je nach Grad der Verhaltensstörung verlieren die PatientInnen ihre Wohnung oder ihren bisherigen Heimplatz. Dann müssen neue Wohnmöglichkeiten gesucht bzw. gefunden werden. Das führt dann wiederum zur Verlängerung der Verweilzeiten.
Durch diesen (Mehr-)Aufwand erklärt sich auch die Triggerwirkung dieser Diagnosen in eine höherwertige PEPP. Der MD erkennt jedoch als Ressourcenverbrauch nur eine erfolgte Intelligenztestung an. Nur durch die Vorlage eines entsprechenden Testergebnisses sei die Kodierung gerechtfertigt. Eine Testung bestätigt lediglich nur die Diagnose, die bereits seit langem bekannt ist und keinen Mehrwert für die laufende Therapie und die zukünftige Behandlung zur Folge hätte.
Sind diese Auseinandersetzungen auch in anderen Häusern bekannt? Wie positioniert man sich dort dazu? Mit welchen Argumenten vermag man den MD vielleicht zu überzeugen? Wir sind gespannt auf die Reaktionen in diesem Forum.
Liebe Grüße von der Ostseeküste!
--