Behandlungstage in der tagesklinischen Behandlung

  • Einen schönen, guten Morgen in die Runde,

    wir wollen im somatischen Bereich mit einer tagesklinischen Behandlung starten, bei der praktischen Planung ergeben sich hierbei einige Fragen. Eine davon möchte ich gerne zur Diskussion einstellen und hoffe, dass schon Erfahrungswerte in anderen Häusern vorliegen.

    Zum Sachverhalt: Zur tagesklinischen Behandlung werden die Patienten von den ambulant tätigen Ärzten zugewiesen, hier dann normal mit Krankenhauseinweisungsschein. Die Patienten stellen sich zum ersten Termin vor, werden gesehen und bekommen eine Behandlungsplanung. Regelhaft erfolgt die teilstationäre Aufnahme dann ca. 2-3 Wochen später, dies ist der begrenzten Anzahl der tagesklinischen Behandlungsplätze und einer "ordentlichen" Belegungsplanung geschuldet, auch weil die tagesklinische Behandlung vom Therapiekonzept her auf vier Wochen ausgelegt ist. Im vollstationären Bereich würde die Eingangsuntersuchung klassisch vorstationär geführt, allein greift diese Form aufgrund des Wortlautes in §115 bei teilstationärer Behandlung nicht.

    Meine Frage: Ist dieses Vorgehen auch in anderen Krankenhäusern so in Anwendung und tolerieren die Kostenträger den Zeitraum zwischen ersten Behandlungstag (Eingangsuntersuchung) und tatsächlichem Behandlungsbeginn oder bestehen hier dann irgendwelche Hinderungsgründe?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Guten Morgen,

    darf ich mal raten: Somatisch, Behandlungsplanung, danach 4 Wochen Therapie - das klingt verdächtig nach Schmerztagesklinik?

    Wenn ja: Da ist das von Ihnen geschilderte Vorgehen tatsächlich Standard und wird so von Kassen und MDK akzeptiert - zumindest in dem Bundesland, in dem über die Hälfte der deutschen Schmerztageskliniken beheimatet sind. Die Zeiträume zwischen Assessment und Aufnahme sind teils sogar deutlich länger. Probleme gibt es am ehesten mit kleineren BKKen aus anderen Bundesländern, die das Konzept einfach nicht kennen.

    Die teilstationäre Erbringung ist auch absolut gerechtfertigt (wenn es gut gemacht wird) - sowohl vom Aufwand her als auch unter dem Aspekt "besondere Mittel des Krankenhauses". Der Assessment-Tag ist ressourcenmäßig immerhin das aufwendigste an der ganzen Therapie

  • Guten Morgen MDK-Opfer,

    in allen Belangen richtig geraten, wir werden neben einer vollstationären multimodalen Schmerztherapie in den teilstationären Bereich hinein erweitern. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung die einen ganzen Teil Bedenken ausgeräumt hat. Eine Nachfrage: Führen Sie die Behandlung in einem Behandlungsfall oder haben Sie zwei Behandlungsfälle in der Abrechnung? Finanziell hat das keine Auswirkung da Tagessatz, in der Fallzählung allerdings dann schon...

    MfG stei-di

  • Ich bin ja nur ein einfacher Kliniker und kein Abrechnungsspezialist, habe mich aber gerade mal erkundigt: In der Regel 2 Fälle, was aber ab und an zu Rückfragen führt.

  • ... In der Regel 2 Fälle, was aber ab und an zu Rückfragen führt.

    Hallo,

    das verwundert mich jetzt überhaupt nicht. Rechnen Sie zwei tagesklinische Fälle ab? Wo ist denn am ersten Fall der Leistungsinhalt des tagesklinischen OPS erbracht?

    Zur Administration: den ersten Fall kann man ambulant (nicht abrechenbar) administrieren, die Kosten für die Untersuchungen sollten in die Preiskalkulation des tagesklinischen Entgeltes einfließen. Oder Sie rechnen vorstationär ab, es liegt ja eine Einweisung vor und es folgt keine vollstationäre Aufnahme. Und eine vorstationäre Behandlung ist ja nicht mit einer einer teilstationären Abrechnung abgegolten.

    Eine tagesklinische Abrechnung des ersten Falles (inkl. aller Zuschläge, die fallen bei Quartalswechsel ja erneut an) ohne Durchführung der multimodalen Therapie (OPS) würde ich ablehnen.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo Zakspeed,

    ich fürchte, sie werfen 2 Dinge durcheinander:

    Das eine ist die Frage "1 oder 2 Fälle" - da geht es tatsächlich nur bei Quartalswechsel um die Zuschläge. Wir haben Kassen, die das explizit als 2 Fälle haben wollen, andere nicht, wieder andere interessiert es nur bei Quartalswechsel. Hat mich als Kliniker ehrlich gesagt noch nie tangiert - um die paar Kröten Zuschläge würde ich mich auch nicht streiten wollen.

    Sachliches Argument für die Trennung: Das Assessment erfolgt ergebnis-offen. Es dient eben nicht nur der Indikationsstellung für die multimodale Therapie und deren Vorbereitung, sondern kann auch in ganz andere Therapieplanungen münden. Es handelt sich also um eine eigenständige Leistung, die auch unabhängig von einer nachfolgenden Therapie erbracht werden kann.

    Ein ganz anderes Thema ist die Frage, ob das Assessment tagesklinisch abgerechnet werden kann - und da sind sie, mit Verlaub, ziemlich auf dem Holzweg:

    Eine tagesklinische Abrechnung des ersten Falles (inkl. aller Zuschläge, die fallen bei Quartalswechsel ja erneut an) ohne Durchführung der multimodalen Therapie (OPS) würde ich ablehnen.

    Mit welchem Recht? Wo steht, dass eine Tagesklinik nichts anderes machen darf als 8-91c? Ein Assessment wird in aller Regel die Anforderungen der 1-910 erfüllen. Ganz abgesehen davon kann eine teilstationäre Abrechnung - ebenso wie eine stationäre - auch ganz ohne OPS erfolgen.

    Wenn Sie sich die Anforderungen an das Assessment ansehen ( s00482-013-1337-7.indd (fachklinik-enzensberg.de) ), werden Sie feststellen, dass das über eine ambulante Therapie weit hinausgeht und die spezifischen Mittel des Krankenhauses erfordert, damit ist die teilstationäre Aufnahme gerechtfertigt. Sowohl der Aufwand als auch das Maß an Interdisziplinarität sind sogar deutlich höher als an einem normalen tagesklinischen Therapietag - ein eintägiges Assessment wird trotz tagesklinischer Abrechnung in aller Regel ein Verlustgeschäft sein. Kurz gesagt: Die teilstationäre Aufnahme ist an diesem Tag noch wesentlich besser gerechtfertigt als an den Therapietagen.

    Oder Sie rechnen vorstationär ab

    Das geht definitiv nicht. §115a SGB V regelt klar, in welchen Fällen eine vorstationäre Behandlung möglich ist, nämlich um "die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten".
    Dies ist hier aber nicht gegeben, es geht ja um teilstationäre Behandlung.

    die Kosten für die Untersuchungen sollten in die Preiskalkulation des tagesklinischen Entgeltes einfließen

    Sind sie aber eben nicht. Die verhandelten Tagessätze bilden den Aufwand für die Therapie am jeweiligen Tag an und keine wie auch immer gearteten Vorher- oder Nachher-Leistungen. Die Therapiekonzepte aller mir bekannten Schmerztageskliniken (und das sind einige) sehen ein tagesklinisches Assessment vor. Und alle diese Therapiekonzepte wurden vom MDK begutachtet und vom Staatsministerium genehmigt und sind den Kostenträgern bekannt. Das System funktioniert seit über 20 Jahren ganz gut.

    Natürlich könnte man das ändern, die Tagessätze aller Tageskliniken neu verhandeln und das Assessment einpreisen - aber wozu? Ein solches Vorgehen führt nur zu Fehlanreizen: Zum einen verführt es dazu, das Assessment zu minimieren (schlecht, weil ein gutes Assessment essentiell für die Therapie ist), zum zweiten werden die Kliniken dann versuchen müssen, nur noch solche Patienten zu assessen, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Aufnahme schon a priori sehr hoch ist - das würde bedeuten, dass viele Patienten eben nicht mehr von der therapeutischen Weichenstellung profitieren könnten, die ein Assessment auch ohne anschließende IMST in vielen Fällen ist (dass wir einen Patienten ohne weitergehende Therapieempfehlung aus dem Assessment entlassen, kommt in 1-2% aller Fälle vor).

    Fazit: Assessment ist klar eine tagesklinische Leistung - aber so was von! ;)

  • Hallo MDK.Opfer,

    Sie beziehen alles auf eine Tagesklinik Schmerztherapie, ich beantwortete die Ausgangsfrage Tagesklinik Somatik. Einige Aussagen möchte ich aber noch kommentieren:

    Es sind nicht nur ein paar Kröten, je nach Bundesland (und eigenem Budget) können die Zuschläge höher sein als das tagesklinische Entgelt, da kommt für einen einzelnen Tag auch mal über € 700,- zusammen.

    Wenn vereinbart ist, dass in der Tagesklinik ein bestimmter Leistungsinhalt erbracht werden muss (z.B. Geriatrie), dann streicht die Kasse alle Tage, in denen z.B. kein OPS 8-98a kodiert ist.

    Wenn Sie sowohl voll- als auch teilstationäre Behandlung anbieten, kann eine vorstationäre Abklärung schon dazu dienen um abzugrenzen, ob ein Patient in eine teil- oder doch vollstationäre Behandlung aufgenommen werden soll.

    Die verhandelten Tagessätze sehen eine Erfüllung des OPS vor, und da gehört z.B. bei dem 8-98a ein geriatrisches Assessment dazu, das wird auch vom MD geprüft.

    Gruß

    zakspeed

  • Ich habe dazu auch eine Frage: Wir haben eine Rheuma Tagesklinik, kann ich irgendwo nachlesen, was mich ein MRT kostet, die Physio, Essen usw.

    Das man einen Pauschalbetrag bekommt ist klar, nur lohnt sich das alles? Kann mir da vielleicht jemand helfen, wie ich an die anteiligen Zahlen komme?

    Vielen Dank im voraus

    Gruß:)

  • Guten Tag,

    die Zahlen bekommen Sie von Ihrem hausinternen Controlling. Die sollten wissen, was die ganzen Sachen denn so kosten. Das ist in jedem Haus ja anders.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch