Pflegepersonal (§21)

  • Hallo Forum,

    wir haben ein paar Unklarheiten zur o.g. Datei. Sollen in den Feldern für die Personalzahlen nur Personen gezählt werden, die in der Pflege tätig sind (=Pflegefachpersonen) oder alle Berufsgruppen im Krankenhaus (außer Ärzte)?

    Unter den "sonstigen Berufen" werden z.B. Apotheker, Psychologen oder Sozialdienst aufgezählt. Nach meinem Verständnis gehören diese nicht zur Pflege und arbeiten schon gar nicht "am Bett".

    Vielen Dank - NV

  • Admin 28. März 2022 um 11:08

    Hat den Titel des Themas von „PFLEGEPERSONAL (§21)“ zu „Pflegepersonal (§21)“ geändert.
  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Viel hilft es leider nicht.

    - "Gesamtzahl der auf den bettenführenden Stationen/Fachabteilungen im Pflegedienst eingesetzten Personen" - also nicht in den Tageskliniken (= keine Betten, sondern "Plätze")?

    - "Sonstige Fachkräfte: Im Datenfeld ist das dem Pflegedienst zugeordnete nachfolgend aufgeführte Personal anzugeben" -

    u.a. Apotheker, Sozialarbeiter oder Psychologen? Die sind doch nicht "dem Pflegedienst zugeordnet"!

    Scheinbar stehe ich irgendwie auf dem Schlauch.

    Als Psych. Fachkrankenhaus macht es wirklich Probleme, eine vollständig auf die Somatik ausgerichtete Tabelle auszufüllen....

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,

    sie müssen nur die Menschen angeben, welche in der (klassischen) Pflege arbeiten. Das sind nicht unbedingt ausgebildete Pflegekräfte.

    Alle die, welche Kostentechnisch dem Pflegedienst zugeordnet werden (Rücksprache Fibu/Personalabteilung). Alle anderen müssen in der Datei nicht angegeben werden.

    Tagesklinik muss mit angegeben werden. Als extra Zeile.

    Die Datensatzbeschreibung hat mir geholfen:

    https://www.g-grg.de/Datenlieferung…atzbeschreibung

    und sie müssen sich beeilen...bis 31.03. muss eine Datenlieferung beim InEK sein

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    vielen Dank!

    Wir haben schon geliefert und Fehlermeldungen erhalten. Die Datensatzbeschreibung liegt uns vor.

    Nach unserem Verständnis gibt es darin aber Fehler bzw. Lücken.

    Die Rückmeldungen der InEK-Hotline sind leider auch nicht hilfreich und bestehen überwiegend aus Textbausteinen.

    Ja, Tageskliniken müssen angegeben werden, aber sie sind nicht bettenführend.

    Viele Grüße - NV

  • Nachtrag: die Angaben in der §21-Datei PFLEPERSONAL sind wegen diverser Unschärfen und Definitionsunterschieden nicht in Einklang mit den PPP-RL-Zahlen zu bringen.

    Muss man sich nun Sorgen machen, dass die Zahlen vom InEK an die Kassen gehen und uns bei der nächsten Budgetrunde vorgehalten werden?

    Viele Grüße - NV