Guten Tag in das Forum,
ich benötige eine Unterstützung bei der Trennung eines mittelschweren und schweren OSAS.
Zum Sachverhalt: Wir haben eine Patientin kurzstationär behandelt, der erbrachte OPS ist lt. AOP-Vertrag regelhaft im ambulanten Bereich angesiedelt. Der Kostenträger fordert sich eine mBEG an, wir antworten mit Verweis auf übermittelte Nebendiagnosen und daraus resultierendem ASA-III. Eine Nebendiagnose ist u. a. das OSAS, die Patientin reist mit eigenem Gerät an, in den G-AEP-Kriterien gibt es das Kriterium D2: anamnestisch bekanntes mittelschweres oder schweres Schlafapnoe-Syndrom. Im Verfahren erwidert der Kostenträger, dass wir zwar eine aufgeführte Diagnose nachweisen können, die Formulierung mittelschwer oder schwer aber gerade nicht nachgewiesen bzw. übermittelt hätten.
Nun benötige ich Ihre freundliche Unterstützung: Wodurch wird ein mittelschweres OSAS vom schweren getrennt? Dauer der Gerätenutzung, eingestellte Flussmenge??
Vielen Dank für Ihre Bemühngen im Voraus
MfG stei-di