Trennung mittelschweres oder schweres OSAS

  • Guten Tag in das Forum,

    ich benötige eine Unterstützung bei der Trennung eines mittelschweren und schweren OSAS.

    Zum Sachverhalt: Wir haben eine Patientin kurzstationär behandelt, der erbrachte OPS ist lt. AOP-Vertrag regelhaft im ambulanten Bereich angesiedelt. Der Kostenträger fordert sich eine mBEG an, wir antworten mit Verweis auf übermittelte Nebendiagnosen und daraus resultierendem ASA-III. Eine Nebendiagnose ist u. a. das OSAS, die Patientin reist mit eigenem Gerät an, in den G-AEP-Kriterien gibt es das Kriterium D2: anamnestisch bekanntes mittelschweres oder schweres Schlafapnoe-Syndrom. Im Verfahren erwidert der Kostenträger, dass wir zwar eine aufgeführte Diagnose nachweisen können, die Formulierung mittelschwer oder schwer aber gerade nicht nachgewiesen bzw. übermittelt hätten.

    Nun benötige ich Ihre freundliche Unterstützung: Wodurch wird ein mittelschweres OSAS vom schweren getrennt? Dauer der Gerätenutzung, eingestellte Flussmenge??

    Vielen Dank für Ihre Bemühngen im Voraus

    MfG stei-di

  • Hallo,

    m.E. sind Sie Ihrer Mitteilungspflicht nachgekommen. Alles Weitere kann der MD klären.

    Ich kenne Kostenträger, die nur das schwere OSAS als vollstationäre Behandlungsnotwendigkeit anerkennen wollen. Und dann kommt immer die Diskussion ob noch andere ND notwendig sind.

    In der Sache, ist aber auch bei Benennung des leichteren OSAS man der Mitteilungspflicht nachgekommen.

    Wenn Sie den Fall aber direkt mit der KK einigen möchten:

    obstruktives Schlafapnoe Syndrom (OSAS)

    mittelschwer/schwer (mittelschwer: Apnoe-Hypopnoe-Index zwischen 15 und 29 pro Stunde; schwer: Apnoe-Hypopnoe-Index von mind. 30 pro Stunde)

    Quelle: Internet

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)