Pyelonephritis nach Chemotherapie - Fallzusammenführung ?

  • Guten Morgen,

    ich benötige einmal Unterstützung von den urologisch / onkologisch tätigen KollegInnen:

    1. Fall Elektive Aufnahme zur mehrtägigen Blockchemotherapie bei Blasenkarzinom; zudem mehrfaches, manuelles Anspülen der Neoblase.

    2. Fall; Wiederaufnahme in der OGVD des 1. Falles mit Neutropenie und Pyelonephritis bei PCN - Dauerversorgung: Umkehrisolation; Granocyte - Gabe, PCN - Wechsel. Im Uricult kein Keimnachweis, lediglich Candida sp.

    Fallzusammenführung aufgrund Komplikation mit dem vorausgehenden Fall?

    Vielen Dank vorab

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    Guten Tag Forum,

    wenn es sich hier nicht um eine Komplikation handelt und die DRG des ersten Falles eine Ausnahme von der Wiederaufnahme ausweist dann sind es zwei Fälle. Hier, so mein Tipp, ist das geschriebene Wort im Brief entscheidend für die Grundlage einer Komplikation.

    MfG

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Morgen,

    danke für die Rückmeldung.

    Der Brief äußert sich zu der Frage nicht. - Und eine Ausnahme von einer Fallzusammenführung nach § 2 Abs. 3 liegt ebenfalls nicht vor.

    Würden Sie (vor allem medizinisch betrachtet) hier eine Kausalität bejahen?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Guten Tag,

    ich würde gerne noch einmal die Frage aktivieren- ist das Auftreten eines Infektes innerhalb der OGVD nach vorausgehender Chemotherapie als unvermeidbare Komplikation zu werten und eine getrennte Abrechnung korrekt oder müssen solche Fälle zusammengeführt werden? -

    Gem KDE 59 - Beispiel 3 wäre ja auch eine getrennte Abrechnung denkbar. - Wobei die KDE ja durch die Präzisierung in den FPV 2008 hinsichtlich der Frage der Unvermeidbarkeit ergänzt wurde. - Und in diesem Beispiel unterschiedliche Organsysteme betroffen sind.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    Nach Fallpauschalenverordung gilt: FPV §2 , Abs 3,Satz 2:

    "Eine Zusammenfassung und Neueinstufung wird nicht vorgenommen bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen"...

    ...ich würde die Fälle daher nicht zusammenführen.

    MfG

  • Hallo zusammen,

    Ich denke, die bisherigen medizinischen Angaben reichen nicht aus, um die Frage zu beantworten.

    Falls es sich um eine bakterielle Pyelonephritis duch einen eventuellen Reflux bei den Blasenspülungen handeln sollte, wäre es eine prinzipiell vermeidbare Komplikation.

    Falls es sich um eine toxische Nierenschädigung durch ein Chemotherapeitikum handen sollte, dürfte es eine unvermeidbare Nebenwirkung sein.

    Und dann gibt es bestimmt auch noch die allseits beliebte Grauzone dazwischen…

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier