Krankentransport bei Weiterverlegung

  • Hallo Forum,

    wir haben ein Problem mit dem Rettungsdienst bzgl. der Kosten.

    Patientin wurde mit privatem PKW in unserer Notfallambulanz eingeliefert. Nach Untersuchung stellte sich heraus, dass ein Schlafanfall vorlag. Daraufhin wurde der Rettungsdienst beauftragt, die Patientin in ein anderes Krankenhaus zu verlegen, da wir keine stroke unit haben.

    Wir haben in diesem Fall lediglich eine ambulante Notfallversorgung abgerechnet. Nun möchte die Stadt die Rettungsdienst-Gebühren von uns erstattet haben (> 1.000 EUR), wo wir selbst nur den Notfall ambulant abgerechnet haben und die Patientin nicht behandeln durften.

    Bleibt uns da m.E. nur der Rechtsweg? Oder sind wir als Auftraggeber wirklich für die Transportkosten zuständig?

    Gruß

    GeRo

  • Hallo GeRo,

    bei einer sog. Aufwärtsverlegung, also in ein Krankenhaus mit höherer Versorgungsstufe, übernimmt die Krankenkasse die Transportkosten. Voraussetzung ist, dass die Verlegung medizinisch indiziert ist, das ist nach Ihrer Schilderung der Fall, und dass die Verlegung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus erfolgt.

    Gruß

    S. Stephan

  • Hallo GeRo,

    schauen Sie doch mal in §60 Abs. 2 SGB V, dort ist die Kostentragung der Krankenversicherung bzw. die Pflicht dazu beschrieben. Wir weisen derartige Rechnung immer ab und verweisen auf die Zuständigkeit der Krankenversicherung. Ansonsten hat Stephan schon alles gesagt, die medizinische Notwendigkeit steht natürlich über allem (und die Verordnung des Krankentragsportes mit den Kreuzen an der richtigen Stelle).

    MfG stei-di

  • Hallo,

    eine Verlegung liegt nur dann vor, wenn Sie den Patienten bei sich vollstationär führen und dann (aufwärts) verlegen. Ansonsten handelt es sich um eine Verweisung bzw. Weiterleitung nach Erstversorgung (Sie fungieren quasi "nur" als (Notfall)Arztpraxis). Trotzdem haben die Vorredner Recht, auch bei Verlegung ist die Kasse Kostenträger und niemals der Einweiser.

    Was mich stutzig macht: wieso stellt Ihnen der RD die Kosten in Rechnung? Das kann ja nur sein, wenn dieser eine Ablehnung der KK vorliegen hat. Oder haben Sie innerhalb eines Verbundes verlegt?

    Gruß

    zakspeed

    Einmal editiert, zuletzt von zakspeed (27. April 2022 um 16:04)

  • Hallo Forum,

    ich hatte den Verdacht, dass die Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst den Kostenträger nicht kannte. Uns aber dann direkt mit Mahnungen und Klage zu drohen fand ich schon ziemlich schräg.

    Ich habe dann einen netten Brief geschrieben und den zuständigen Kostenträger angegeben. Siehe da, bis heute nichts mehr gehört.

    Dennoch vielen Dank für die Bestärkung meiner Sicht.

    Eine Anfrage der Stadt nach dem Kostenträger - per Telefon - hätte einigen Ärger erspart.

    Gruß GeRo