Hallo Forum,
wir haben ein Problem mit dem Rettungsdienst bzgl. der Kosten.
Patientin wurde mit privatem PKW in unserer Notfallambulanz eingeliefert. Nach Untersuchung stellte sich heraus, dass ein Schlafanfall vorlag. Daraufhin wurde der Rettungsdienst beauftragt, die Patientin in ein anderes Krankenhaus zu verlegen, da wir keine stroke unit haben.
Wir haben in diesem Fall lediglich eine ambulante Notfallversorgung abgerechnet. Nun möchte die Stadt die Rettungsdienst-Gebühren von uns erstattet haben (> 1.000 EUR), wo wir selbst nur den Notfall ambulant abgerechnet haben und die Patientin nicht behandeln durften.
Bleibt uns da m.E. nur der Rechtsweg? Oder sind wir als Auftraggeber wirklich für die Transportkosten zuständig?
Gruß
GeRo