Anastomoseninsuffizienz nach Sigma- /Colon desc. - Resektion

  • Mit welchem Code würde ich am Besten eine postoperative Anastomosen- / Duodenalstumpfinsuffizienz codieren.

    Zur Auswahl hätte ich : T88.8 -Sonstige näher bezeichnete Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen, K91.8 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystemes nach medizinischen Maßnahmen andernorts nicht klassifiziert

    Bin mir unsicher, welcher Code richtiger ist. Ich finde sie beide passend.

    Wie sehen andere dies?

    Vielen Dank und viele Grüße
    :dance1: Jetzt kommt hier die Sonne doch noch raus!

    [c=deeppink]Viele Grüße aus Nordhessen

    ´s Codiermäuschen

    :k_zzzglitter:

    Â Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null- und das nennen sie ihren Standpunkt.
    Albert Einstein[/c]

  • Allegra Codiermaus,

    unter T80 - T88 sind als Exklusiva angeführt: K91.4 Funktionsstörung nach Enterostomie und K91.2 Malabsorption Syndrom der blinden Schlinge. Diese Exkl. sind zu beachten. Wenn es sich also um eines der beiden Probleme handelt oder um beide, kommt T88.- nicht in Frage.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in diesem Fall die K91.8. Bitte dazu auch die DKR 1919a -Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung- sehen.
    Es ist zwar kein wirklich spezifischer Kode, jedoch spezifischer (weil organbezogen) als der T-Kode.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    in diesem Fall die K91.8.


    Ist die Insuffizienz denn wirklich als Krankheit zu sehen ??(
    Da wär mir die T-Geschichte doch sympatischer

    Gruss und beim sonnigen
    Heimfahren mit dem Motorrad
    T. Flöser

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn man streng nach der Sprache/den Begriffen der Kataloge gehen würde, wäre sehr viel gar nicht mehr kodierbar.
    Meine Kodiersoftware gibt mir für die postoperative Anastomosen- / Duodenalstumpfinsuffizienz die K91.8 aus. Dies ist auch im Zusammenhang mit der erwähnten DKR zu sehen und in meinen Augen korrekt.
    Wenn als ND genannt, neigt auch die K91.8 zu einem CCL von 3, gegenüber 2 bei T88.8. So was lässt doch die K91.8 in einem ganz anderen Licht erscheinen und potenziert bestimmt den Sympathiewert, oder?

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Zitat


    Original von Selter:
    Wenn als ND genannt, neigt auch die K91.8 zu einem CCL von 3, gegenüber 2 bei T88.8. So was lässt doch die K91.8 in einem ganz anderen Licht erscheinen und potenziert bestimmt den Sympathiewert, oder?

    Sehr geehrter Herr Selter,

    ... bin entsetzt! Solche Gesichtspunkte dürfen doch keine Rolle spielen. Im Übrigen kriegt die T88.8 in der nächsten G-DRG Version einen CCL von 3 und die K91.8 einen von 0 - weil so oft kodiert... (das stimmt natürlich nicht).

    Ich selbst würde der Anastomoseninsuffizienz eher auch eine gewisse Funktionsstörung (K91.4) zuschreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Meine Herren,

    Sie sehen den Sherwood-Forrest vor lauter Bäumen nicht?

    Sie wissen ja, dass ich nie den CCL als Entscheidungsgrundlage zur Kodierung heranziehen würde (ich würde sofort meinen Bogen und Köcher in Siegburg , äääh Nottingham, abgeben).
    Der aufmerksame Leser möchte doch bitte die Reihenfolge der Geschehnisse beachten:

    1. Es wurde der Kode für A.-Insuff. gesucht
    2. Der Kode ist nach DKR und Kodiersoftware K91.8
    3. Ich schlage diesen Kode vor (noch bevor ich wußte, dass er einen höheren CCL hat, ehrlich! Outlaw-Ehrenwort!)
    4. Man äußert Antipathie gegen diesen Kode
    5. Ich weise auf einen möglichen Symphatiekatalysator hin (CCL >, wobei es sowieso der korrekte Kode ist!)

    Somit ist alles streng nach den Regeln abgelaufen und es schmerzt und verletzt zutiefst, mich als Upcoder brandmarken zu wollen....

    Ich vermute hier eine geplante Aktion vom Sheriff von Nottingham...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Meine Herren,

    1) Sie wissen ja, dass ich nie den CCL als Entscheidungsgrundlage zur Kodierung heranziehen würde

    2) ... und es schmerzt und verletzt zutiefst, mich als Upcoder brandmarken zu wollen....

    3) Ich vermute hier eine geplante Aktion vom Sheriff von Nottingham...


    Lieber Herr (Rightcoder)Selter,

    1) Genau das wissen wir und schätzen wir!
    2) Das war nicht beabsichtigt!
    3) Übereifriger Hilfssheriff?


    Schönen Tag und schönes Wochenende

    Gruß

    E. Rembs

  • Moin Forum,

    jezt ist für 2005 auch noch DKR 1919a weggefallen.

    Die Kodierung einer (Darm-) Anastomoseninsuffizienz war in meinen Augen schon immer unglücklich gelöst. Bei der jetzigen Betrachtung will ich mal die (praktisch immer mitautretende) Infektion bzw. Abszeß oder Peritonitis und den CC-Level unberücksichtigt lassen.

    K91.88 (Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert) ist ja wohl allgemein akzeptiert.

    Allerdings fand ich schon immer, daß T81.3 (Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert) den Sachverhalt besser darstellt - vorausgesetzt man versteht unter Operationswunde nicht nur den Zugang durch die Bauchdecken. Auch die Überschrift \"T81.- Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert\" stört mich dabei nicht, da sie offenbar nicht wörtlich gemeint sein kann, z. B. bei T81.4 (Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert).

    Was ist denn nun spezifischer:
    die Angabe, daß eine Naht offen ist
    oder
    die Angabe, daß am Verdauungstrakt nach einem Eingriff was nicht in Ordnung ist?

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hier hilft das DIMDI mit dem neuen Alphabetischen Verzeichnis zur ICD-10-GM 2005 weiter, welches ja amtliche Verbindlichkeit hat und ab 2005 den bisherigen Diagnosenthesaurus einschliesst :

    K91.88 Anastomoseninsuffizienz im Gastrointestinaltrakt
    K91.88 Anastomoseninsuffizienz nach Magenresektion

    Dieser Kode kann analog auch auf die Duodenalstumpfinsuffizienz übertragen werden, damit sind diese Komplikationen anderenorts klassifiziert und T81.3 scheidet definitiv aus.

    Der Hinweis von Herrn Lehmann auf eine begleitende Peritonitis und intraabdominale Abszesse ist wichtig und kodierrelevant, ebenso natürlich auch nachgewiesene Erreger! Hier kommen dann T81.4 und K65.0 zum Tragen, kombiniert mit Kodes aus B95.-! bis B96.-!

    Eine einfache Kodierung ist dies nun wirklich nicht und dürfte in der Praxis sehr häufig zu Fehlern führen. Ein weiteres Argument, die Kalkulationsgrundlage der DRGs anzuzweifeln. Wohl aus gutem Grund werden die entsprechenden Daten weiterhin geheim gehalten: wir würden gern die Kodierqualität der Kalkulationsdatensätze mal überprüfen, die ja gerade bei komplexen Krankheitsbildern nach wie vor eine dramatische Unterfinanzierung zur Folge haben.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin