Verbot einer Rechnungskorrektur

  • Guten Tag in das Forum,

    mich beschäftigt ein Thema, zu dem ich noch keine abschließende Antwort gefunden habe: Eine Rechnungskorrektur ist bekannter Weise nur noch unter bestimmten Voraussetzungen (Umsetzung eines MDK-Gutachten oder eines Urteils) möglich. Wie verhält es sich, wenn die erforderliche Kodierkorrektur keinerlei Erlösrelevanz hat? Problematisch sehe ich den Sachverhalt, dass in der Rechnung auch behandlungsrelevante Details (ICD und OPS) übermittelt werden und diese ja korrigiert werden sollen.

    Salopp gefragt: Sind hier alle Messen gesungen?

    MfG stei-di

  • Guten Tag,

    funfact: auch die Umsetzung eines MD-GA ist keine Voraussetzung zur Rechnungskorrektur. Erst das abgeschlossene EV.

    Wir mussten auch schon leidvoll erfahren, dass eine (nicht-erlösrelevante) Änderung der Kodierung von den Kassen abgelehnt wird und wir deshalb u.U. Probleme mit der Externen QS bekommen (können). Quintessenz: Vor der Abrechnung alles durchforsten und offene Baustellen bereinigen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    das mit QS-Bögen aus 2022 hatten wir hier auch schon ...

    Noch ein Thema in diesem Zusammenhang (spätestens im Frühjahr 2023) sind Korrekturen von Fehlermeldungen nach InEK-Datenlieferungen gem. §21.

    Viele Grüße