Fallzusammenführung DRG aus E1 und E3.3 mit wochenweiser OPS

  • Hallo liebes Forum,

    wir führen bei uns die Neurologische Frühreha durch, mit den Haupt-DRGs B42 (möglich ab 14 Tagen OPS 8-552 ) und B43Z (möglich ab 28 Tagen OPS 8-552) Die B42 ist im E1 Bereich, die B43Z ist im unbewerteten E3 Bereich. Im letzten Jahr haben wir die §6 DRGs von E3.1 auf E3.3 gewechselt. Nun kommen wir mächtig ins Trudeln mit den Fallzusammenführungen bei Rückverlegungen, von denen wir recht viele haben.

    Die FZ bei Verlegung innerhalb von 30 Tagen soll ja laut FPV nicht für die tagesbezogenen Abrechnungen nach §6 gelten. Die DRGSs werden durch die wochenweise gezählte OPS 8-552 erzeugt. Nun kann ich bspw. 2 Fälle, die zusammen die Dauer von 28 Tagen überschreiten nicht mehr zusmmenführen, da die DRG B43Z mit tageweiser Abrechnung in E3.3 nicht mehr zusammengführt wird. Sobald ich die richtige OPS einsetze für 28 Tage, wird keine FZ mehr daraus. Ich könnte theoretisch eine falsche OPS mit geringerer Dauer kodieren, dann würde es eine FZ im E1 Bereich mit oGVD Überschreitung geben, das kann aber nicht Sinn der Sache sein. Wie lösen das andere Kliniken ? Gibt es dafür überhaupt eine Lösung?

    2 Mal editiert, zuletzt von Neuroline (11. Mai 2022 um 15:24)