• 1. Aufenthalt 29.09.2021 – 05.10.2021: I47C mit oGVD 13 (erster Zuschlagstag 14) 2. Aufenthalt aufgrund einer Komplikation vom 08.10.2021 – 12.10.2021: I71B; 1 + 2 haben wir aufgrund der Komplikation innerhalb der oGVD zusammengeführt und mit der I47C abgerechnet 3. Aufenthalt (Notfallaufnahme abends) aufgrund einer erneuten Komplikation vom 12.10.2021 – 23.10.2021: I47B; eigenständige Abrechnung Unseres Erachtens erfolgt die dritte Aufnahme außerhalb der oGVD des 1.Aufenthaltes (diese endet kalendarisch betrachtet am 11.10.2021). Eine Prüfung zwischen Fall 2 und 3 erfolgt u.E. nicht, da chronologisch zu prüfen ist, und somit kein Partitionswechsel zum Tragen kommt. Der MD-Gutachter bringt Argumente bezüglich der Abwesenheitstage und somit sich verschiebender Zuschlagstage vor. Diese Ansicht können wir anhand der FPV nicht nachvollziehen.

  • Hallo GK-Nicole,

    §2 Abs. 3 FPV es wird folgende Formulierung verwendet: "... innerhalb der oberen Grenzverweildauer , bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem ersten Aufnahmedatum...". Damit ist eine Berücksichtigung von Abwesenheitstagen nicht gerechtfertigt, hätte man dies gewollt, wäre der Begriff Belegungstage ins Spiel gekommen. Die Auffassung des Gutachters ist zwar kreativ, aber ohne Grundlage.

    MfG stei-di

  • Hallo Forum,

    leider ist mein erster Beitrag ohne Begrüßung etc. auf die Reise gekommen und durch technische Hindernisse auf der Arbeit konnte ich keinen zweiten Beitrag erstellen. :S

    Für die geschilderte Konstellation gibt es bei uns nun schon langandauernde Diskussionen mit dem Gutachter des MD. Dieser meint, es kommt aufgrund der Abwesenheitstage (Tage ohne Berechnung) und des identischen 2. Entlassungstages sowie 3. Aufnahmedatums zu einer notwendigen 3fach FZ. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

    Für mich gilt es, wie auch stei-di beschreibt, ganz simpel am "Zahlenstrahl" des ersten Aufnahmedatums die oGVD zu ermitteln. Diese liegt - bei im Katalog ausgewiesenem ersten Zuschlagstag 14- bei 13, so dass die oGVD des ersten Falls am 11.10. endet. Somit überschreitet der zweite Aufenthalt bereits die oGVD des ersten Falles (Entlassung am 12.10.), wenngleich noch keine Zuschläge berechnungsfähig sind. Ich bin wirklich erstaunt, dass wir darüber Diskussionen mit dem MD haben. Die Formulierung "Kalendertage" ist m.E. eindeutig und auch nicht durch erste abrechenbare Zuschlagstage "verschiebungsfähig".

    Haben andere Häuser auch schon mal solche Diskussionen gehabt? Am Montag steht dieser Fall erneut auf unserer MD-Begehungsliste :(

    Ein schönes Wochenende

    GK-Nicole

  • Hallo liebes Forum,

    ich buddel das Thema mal wieder nach oben, da mein Problem inhaltlich dazu passt. Offensichtlich hat mir die Elternzeit nicht gut getan oder die Stilldemenz mehr Hirnzellen als gedacht gefressen - jedenfalls stehe ich einmal mehr komplett auf dem Schlauch.

    1. Aufenthalt 25.-26.08.2022 DRG G24C oGV 5 Verschluss einer Hernie inguinalis

    2. Aufenthalt 30.08. - 02.09.2022 DRG X62Z WA wg. Leistenhämatom = Komplikation

    Müsste hier nicht eine FZ wg. Komplikation innerhalb der oGVD erfolgen? Meine Rechnung sagt ja, das KIS zeigt aber Nichts an? Der 30.08. wäre doch aber der 5. VWD-Tag und damit innerhalb der oGVD, oder?

    Ich bitte um Entwirrung meines Knotens.

    Liebe Grüße

    Cyre

  • Hallo Cyre,

    es heißt ja "... bemessen nach der Zahl der Kalendertage..." ab Aufnahmedatum des ersten Falles.

    25.8. Tag 1

    26.8. Tag 2

    27.8 Tag 3

    28.8. Tag 4

    29.8. Tag 5

    30.8. Tag 6

    Gruß

    geoff

  • Hallo Cyre,

    oGVD = 5 Tage = "erster Tag mit zusätzlichem Entgelt". Der 5. Behandlungstag ist der erste Tag jenseits der Grenze, weil außerhalb der Grenzverweildauer, denn es gibt zusätzlich oGVD-Zuschlag.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich rolle die Anfrage noch einmal auf - habe mittlerweile nach MD-Prüfung ein Gutachten vorliegen und Überraschung ... in diesem wird die FZL gefordert.

    Nun habe ich eine Kollegin drüber schauen lassen - Gutachten korrekt, mein erstes Bauchgefühl - Gutachten korrekt.

    Nun habe ich die Stornos gemacht und ... System zeigt noch immer keine Kopplung an. Stutzig geworden - andere Kollegin mich daran erinnert, dass ich hier schon mal gefragt hätte und siehe da - Eintrag gefunden.

    Und nun?

    Daten stehen ja oben, wobei ich mich vielleicht etwas unglücklich damals ausgedrückt habe. 1. Tag mit Zuschlag ist Tag 6.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo

    wie oben geoff schon gerechnet hatte, ist der 29.8. der letzte Tag an dem der Patient hätte kommen können, so dass eine FZ wegen Komplikation fällig wäre.

    Da er aber am 30.08. kam (dem 1. Tag mit Zuschlag lt. Katalog) ist es keine FZ.

    Welche Begründung hat denn der MD?

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    im Leistungsbescheid wurde sinngemäß übermittelt "Komplikation des ersten Falles und unter Anwendung der Wiederaufnahmeregelung FZL., Tatbestände des §2 FPV vorliegend"

    Ich werde aber Montag einmal im Portal mir das Gutachten direkt anschauen. Wollte nur noch einmal eine Klarstellung wegen OGVD=5 bzw. eigentlich 6.

    Liebe Grüße