Guten Morgen in das Forum,
wir haben vermehrt in der HNO Behandlungsfälle, in denen die Patienten neben einer "normalen" Kassenleistung einen Zusatzeingriff vereinbaren. Für diesen Zusatzeingriff werden sie dann die Mehrkosten privat begleichen. Nun sehen wir zwei mögliche Berechnungen:
- Abrechnung der Differenzkosten zwischen Kalkulation Kassenleistung ohne Zusatzeingriff und Kassenleistung mit Zusatzeingriff. Diese Variante kommt aber an die Grenzen, wenn der Zusatzeingriff nicht groupierungsrelevant ist und keine Änderung bei der DRG-Ermittlung erzeugt.
- Abrechnung als wahlärztliche Leistung mit der Notwendigkeit der Wahlarztkette, hier sehen wir dann aber die Schwierigkeit, diese Mehrleistung in allen Bereichen (wie Anästhesie) grenzgenau abbilden zu lönnen.
Wie gehen Sie in dieser Thematik vor?
MfG stei-di