Fallverknüpfung Barthel-Index

  • Hallo an Alle;

    ich codiere die Psychiatrie mit immer mehr Gutachten :(

    Wir erstellen bei unseren Patienten einen erw. Barthel-Index.

    Nun war eine Pat. innerhalb kurzer Zeit -> Fallverknüpfung -> bei uns.

    beim ersten Aufenthalt wurde der Barthel nicht erstellt.

    Beim 2. Aufenthalt schon.

    Nun sagt der MDK der Barthel muss in den ersten 5 Tagen erstellt werden -> wir haben aber keine Komplexbehandlung!!

    Er will den Barthel im 2. Aufenthalt nicht anerkenne????

    Durch die FVK hätte der Barthel im ersten Fall codiert werden müssen????

    Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?

    Viele Grüße und ein schönes Gewitter freies WE ;)

    Viele Grüße
    Curley-Sue
    :/:/:/

  • Hallo Curley-Sue,

    ich befürchte, der MDK hat Recht, denn "formal" handelt es sich bei Fallzusammenführungen um einen einzigen Fall, der eben mit dem Hauptfall beginnt.

    Das hat mit Logik zu tun - nichts mit gesundem Menschenverstand ;) . Der ICD macht hier klare Vorgaben, auch wenn diese in dem betreffenden Fall überhaupt nicht umsetzbar waren.

    Schöne Grüße

  • Hallo,

    hier wäre die Begründung des MD (falls vorhanden) interessant.

    Ich sehe es so, dass zunächst jeder Fall für sich kodiert und gruppiert wird, danach wird (ggf.) die Fallzusammenfassung durchgeführt.

    Dabei ist es möglich, dass Sachverhalte aus einem Teilfall für den Gesamtfall wirksam werden, z.B. Eltern-Kind-Behandlung, Qual. Entzug, erhöhter Betreuungsaufwand, aber auch Nebendiagnosen.

    Dass im ersten Fall keine Kodierung des Barthel-Index erfolgte kann aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass er auch im zweiten Fall nicht anerkannt wird.

    Viele Grüße - NV