elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV)

  • Guten Tag,

    so langsam nähert sich der 01.07.2022. Mittlerweile ist das Unterschriftenverfahren zur 1. Änderungsvereinbarung zur elektronischen Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) abgeschlossen, welche mit Wirkung zum 01.07.2022 in Kraft tritt. Für mich nicht geklärt ist aber das Problem, welches Krankenhäuser mit "grossformatiger analoger Dokumentation" haben.

    Auf den dort verwendeten analogen Intensivkurven sind mitunter auf einem Blatt

    • Vitalparameter, also KPA
    • Ärztliche Visiteneinträge, also KPA
    • Ärztliche Verlaufsdokumentation, also KHB
    • Pflegeberichte, also KPA
    • Laborparameter, also TLB
    • Dialyseprotokolle, also TLB
    • Beatmungsparameter, also KPA

    enthalten. Wie soll ein solches Dokument gekennzeichnet werden? Oder soll es sicherheitshalber mehrfach mit jedem angefragten MD-Dokumententyp (KPA, TLB und KHB) übermittelt werden? Nach meiner Kenntnis erfolgt die Dokumentenannahme automatisiert, also wenn z.B. ein Dialyseprotokoll angefragt wird, dann muss auch ein Dokument „Dialyseprotokoll“ (bzw. TLB) übermittelt werden, da sonst schon auf der Übermittlungsebene ein Fehler auftritt.

    Oder greift da der §4(5) der eVV

    Lässt sich ein Dokument nicht den im Anhang aufgeführten Dokumententypen/Beschreibung (title) zuordnen, vergibt das Krankenhaus der Unterlage einen eigenen Dokumententypen/Beschreibung (title) und hat dabei mindestens die Unterlagen den Kategorien

    a. Krankenhausberichte,

    b. Kurve, Pflege‐ oder Arzt‐Doku,

    c. Technische/Labor‐Befunde und

    d. zusätzliche Unterlagen

    zuzuordnen.

    und wählt dabei d. zusätzliche Unterlagen aus? Ein Nachbessern ist ja nach §4(10) eVV nicht vorgesehen:

    Wird nach der Übermittlung der Dokumente durch den MD festgestellt, dass diese nicht lesbar, d. h. Scans unscharf oder verkleinert bzw. abgeschnitten sind oder unpassende

    Dokumente übermittelt worden sind, können sie bei der weiteren Bearbeitung nicht berücksichtigt werden.


    Wie gehen andere Häuser damit um, oder habe ich da was übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrter Herr Horndasch,

    ich sehe bei uns ähnliche Probleme. Die großformatigen Intensivkurven haben wir auch und es befinden sich darauf Dokumentationen, die unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen sind.

    Unser größeres Problem ist, dass unser Softwareanbieter der Auffassung ist, dass die Dokumentenklassifizierung gemäß Anhang 1 Anlage 1 Spalte 1 der EVV erst ab 1.1.2024 anzuwenden ist und es bis dahin genügt, die Bezeichnungen KHB, KPA, TLB und SON zu verwenden.

    Ich lese die eVV aber so, dass ab 1.7.2022 eindeutig zuzuodnende Dokumente (z.B. Einweisungsschein) auch genau mit der passenden Bezeichnung (Einweisung) zu übermitteln sind. Oder irre ich mich da etwa ?

    Ich befürchte Nachteile bei der Begutachtung, wenn der MD dieDokumente nicht wie angefordert erhält.

    Mit freundlichen Grüßen


    C. Hirschberg

  • Hallo,

    ich sehe es auch so, dass KHB, KPA, TLB und SON ein paar Monate ausreicht. Aber auf der ITV-Kurve sind auf einem Dokument Inhalte drauf, die sowohl KHB, als auch KPA und TLB entsprechen. Und wie sollen wir damit umgehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    wo finde ich die Information, dass "KHB, KPA, TLB und SON ein paar Monate ausreicht"? Und was bedeutet ein paar Monate ? Die eVV wurde ja in § 4 Absatz 5 wie folgt geändert:


      - „Krankenhäuser haben bei der Dokumentenübermittlung die Dokumenten-klassifizierung gemäß Anhang 1 der Anlage 1 ab dem 01.07.2022 zu übermitteln. Lässt sich ein Dokument nicht den im Anhang aufgeführten Dokumententypen/Beschreibung (title) zuordnen, vergibt das Krankenhaus der Unterlage einen eigenen Dokumententypen/Beschreibung (title) und hat dabei mindestens die Unterlagen den Kategorien […] zuzuordnen.“

    von Seiten der DKG wurde mir ebenfalls mitgeteilt:

    ab dem 1.7.2022 erhält der Krankenhaus vom MD bei der Unterlagenanforderung die in Tabelle 2 angegeben Informationen je angefordertem Dokument. Diese entsprechen der Tabelle aus dem Anhang zur Anlage 1 der eVV. Das Krankenhaus übernimmt bei der Unterlagenbereitstellung mindestens die vom MD erhaltenen Angaben zu documentType und title je angefordertem Dokument. Übermittelt das Krankenhaus weitere prüfungsrelevante Dokumente, sind die Angaben aus der Tabelle aus dem Anhang zur Anlage 1 der eVV zu selektieren. Für Dokumente die nicht eindeutig zugeordnet werden können, ist der Typ „Sonstiges KHB“, „Sonstiges KPA“, „Sonstiges TLB“ und „Sonstiges ZUS“ zu nutzen.

    Unser MD positioniert sich ebenfalls wie folgt:

    „Die eVV ist für alle Beteiligten verbindlich inklusive der 1. Änderungsvereinbarung vom 09.03.2022. Nur im Ausnahmefall, das heißt, nur dann wenn sich gemäß eVV ein Dokument bei der Dokumentenübermittlung an den MD nicht einer der in der Tabelle benannten Klassen zuordnen lässt, ist ein eigener, aussagefähiger „MD Dokumententyp / Beschreibung (title)“ zu vergeben.“

    Benutzen Sie das MD-seitige LE-Portal, oder haben Sie eine direkte Schnittstelle aus Ihrem Archivsystem zum LE-Portal des MD ?

    Mit freundlichen Grüßen


    C. Hirschberg



  • Hallo,

    ein paar Monate ist für mich bis zum 01.01.2024. Ab dann ist die komplette Tabelle des Anhang 1 der Anlage 1 zu erfüllen.

    So lese ich den §4(5) der eVV.

    documentType = KHB, KPA, TLB, ZUS

    document title = Beschreibung (z.B. OP-Bericht)

    Schnittstelle kommt, bis dahin webbasiert.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    interessant ist dann eher, was jede(r) unter den Einträgen versteht.

    • Beinhaltet das Hämotransfusionsprotokoll den Bed-Side-test? Der ist ja oft in der Kurve eingeklebt.
    • Beinhalten die Befunde auch die Anforderungen?
    • Wie differenzieren Sie die Ärztlichen Anordnungen von der Arztdokumentation (Visite)?
    • Und wenn die BZ-Werte pro Tag in der Pflegekurve eingetragen sind, ist das weder Laborbefund extern noch Laborbefund kumulativ, sondern ??
    • Was ist der Unterschied zwischen Anamnese/Krankengeschichte und Notaufnahmebericht?

    Viel Spaß beim Zuordnen und Umbenennen Ihrer klinischen Dokumentation.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag Herr Horndasch,

    erst einmal vielen Dank, dass Sie dieses Thema in den Fokus gestellt haben!

    Erfolgt bei Ihnen momentan die Zuordnung / Umbenennung manuell?

    Zu Ihrer Frage am Anfang - im Zweifel würde ich die gleichen Dokumente in verschiedene Klassen doppelt hochladen (also lieber redundant).

    Viele Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von C-3PO (1. Juni 2022 um 17:05)

  • "

    documentType = KHB, KPA, TLB, ZUS

    document title = Beschreibung (z.B. OP-Bericht)

    "

    Hallo Herr Horndasch,

    beim document titel halten Sie sich aber doch in der Regel an die Spalte 1 Anhang 1 der Anlage 1 der eVV und vergeben keinen eigenen halbwegs passenden Namen, oder ?

    Viele Grüße

    C. Hirschberg

  • Hallo zusammen,

    bei Bezeichnungen aus der Spalte 1 habe ich gleich ein Problem mit "Anamnese/Krankengeschichte", denn man kann den Slash nicht in den Dateinamen verwenden...

    Grüße

  • Hallo zusammen,

    und noch eine Frage (Entschuldigung, wenn ich es übersehen habe): gilt die eVV für die Fälle mit Versandfrist ab 01.07.2022 oder mit Anfragedatum ab 01.07.2022?

  • beim document titel halten Sie sich aber doch in der Regel an die Spalte 1 Anhang 1 der Anlage 1 der eVV und vergeben keinen eigenen halbwegs passenden Namen, oder ?

    Hallo,

    so zumindest der Plan. Mal sehen wie es sich dann in der Praxis tatsächlich darstellt wenn Anamnese, Ultraschall-Befund, körperlicher Untersuchungsbefund, konsiliarische Untersuchung und Behandlungsplan auf einem einzigen Dokument zusammengefasst sind.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch