elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV)

  • Guten Tag,

    Es scheint ziemlich sicher zu sein, dass die Subklassifikation erforderlich ist.

    Die meisten KH dürften das automatisch noch nicht hinbekommen. Das bedeutet händische Zuordnung mit den hier schon beschrieben Problemen. Ob der MD überlappende Zuordnungen oder Unterlagenkonvolute noch akzeptiert, ist ungeklärt.

    Weder DKG noch VUD haben sich dazu verhalten.

    Gibt es aus Ihren lokalen KG dazu Empfehlungen? Ich bemühe mich seit einiger Zeit, ein Problembewusstsein bei der kgnw zu schaffen, da ich befürchte, dass das für etliche KH ab dem 1.7. zu relevanten Problemen führt. Ein Austausch mit den MDen hat es dazu vermutlich nur auf lokalen Ebenen gegeben. Hier wurde von hohen Anforderungen berichtet, das aber aus 2. und 3. Hand.

    Für uns als Maximalversorger ist die elektronisch gestützte Auseinzelung noch nicht umseztbar, aber im Planungshorizont bis 1.1.24 realistisch. Es wird vermutlich zu langer und umständlicher Handarbeit führen (Man stelle sich eine Transplantationsakte der Onkologie vor). Die vorgesehene Gliederung ist dort an vielen Stellen nicht umgesetzt.

    Herzlichen Gruß

    merguet

  • Vielen Dank, Herr Merguet,

    dass mit der Subklassifikation ist möglicherweise einigen Häusern auch noch nicht so richtig bewusst. Wir haben eine Schnittstelle aus dem Archivsystem zum LE-Portal. In der Schnittstelle ist derzeit nur das Mapping auf den "document type" (ZUS, KPA, TLB, KHB) umgesetzt, aber noch kein Mapping des "title" auf die Anlage 1 Anhang 1 Spalte 1 der eVV.

    Unser Software-Hersteller hat bis vor kurzem vehement die Auffassung vertreten, dass ab 1.7.2022 der "title" noch nicht ordentlich mit einem passenden Eintrag aus der Spalte 1 zu füllen ist und wir die Schnittstelle auch nach dem 1.7.2022 problemlos weiter benutzen können.

    Ich sehe da große Probleme und befürchte auch, dass wir mit einem enormen Aufwand alles exportieren und einzeln beim MD hochladen müssen...

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

  • Guten Tag,

    von den sogenannten führenden Software-Herstellern wurde auf dem DRG-Forum in Berlin behauptet: alles kein Problem. Auch die leitenden Personen des MD, mit denen ich (auf dem DRG-Forum) sprechen konnte, sahen kein gravierendes Problem. Ich dachte dann bei mir, dass ich entweder halt aus einem arg rückständigen Haus komme und/oder Probleme sehe, wo keine sind. Aber die Probleme werden mittlerweile mehr und die Änderungsvereinbarung verlagert m.E. die Bringschuld für die korrekte Übermittlung zu den Krankenhäusern. Ob die angekündigten Umsetzungshinweise Licht ins Dunkel bringen werden. wage ich zu bezweifeln.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,

    tja gut wäre bei solch einer Umstellung eine Übergangsphase ohne Sanktionen, also quasi ein neues aneinander annähern in Sachen Dokuübermittlung. Man stelle sich vor eine Strafzahlung von 1000 Euro weil der Überweisungsschein(wofür DRG relevant?) nicht in seinem eigentlichen Ordner liegt. So etwas hätte man ja aushandeln können.

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    die Auskunft von MD-IT lautet, dass aktuell (Release 1.08.x) ein documentType zu übergeben ist, der einer der vier bekannten Kategorien entspricht.

    Ab 1.7. müsse bei Nutzung der Version 5 (Release 1.09) ein documentTitle mit übergeben (v5/document/upload) werden. Dies sei die Vorgabe aus der EVV.

    Technisch werde, wenn weiterhin mit der /v4 gearbeitet wird (weil die Umstellung noch nicht erfolgen konnte), anhand des documentType der zugehörige documentTitle erzeugt, z.B. "Sonstges KPA", "Sonstiges Zus" ...

    Das Vorgehen sei in der API-Fachdoku beschrieben. Diese liege den Systemanbietern auch vor. Das Ganze laufe bis zum 31.12.2023.

    Zusammengefasst auf technischer Ebene Kompensation der formalen Anforderung bis um 31.12.2023


    Viele Grüße

    Pseudo

  • Hallo Pseudo,

    das ist die technische Sicht. Man kann mit /v4 technisch weiterarbeiten. Der MD wird aber gemäß /v5 anfordern, z.B. den documentTitle "Bestrahlungsprotokoll".

    Von Häusern, deren Software damit nicht adäquat umgehen kann würde ab 1.7. dann aber kein Dokument mit documentTitle "Bestrahlungsprotokoll" geliefert, sondern ein Dokument mit documentTitle "Sonstiges KPA: Strahlentherapie" (o.Ä.).

    Hier sollte klargestellt werden, dass diesen Häusern bei der Begutachtung kein Nachteil entsteht... Wie ist es zu bewerten, wenn Häuser die angeforderten Dokumente nicht mit dem passenden documentTitle liefern.... oder aber, wenn sich (und hier kommt dann auch das Ausgangsposting ins Spiel) bestimmte angeforderte Dokumente zusammen mit anderen Informationen auf einem Dokument befinden, dass eben nicht den angeforderten documentTitle trägt... ?

    Viele Grüße

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    und was ist mit den Häusern, die das händisch über das Web-Portal hochladen müssen. Dürfen die sich dann die documentTitle entsprechend ausdenken und zuordnen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    ja, händisch ist eine (aufwändige) Lösung. Und es bleibt die Frage, ob das Gelieferte dann gefällt....

    Gruß

    merguet

  • Hallo in die Runde,

    Sie haben im Diskussionsverlauf ja schon heraus gearbeitet, dass aus der Tabelle mit den Dokumenttypen beim Upload in das LE-Portal immer der "MD Dokumententyp" (title) in der Form gewählt werden muss, wie dieser in der Tabelle steht. Etwas krude ist, dass diese Titel Portal-intern als Index genommen werden, wie mir in einer Veranstaltung von der MD-IT bestätigt wurde - ich hätte hier vielleicht schon die ab 1.1.2024 notwendige KDL in vorgezogener Form als Index erwartet - denn dann könnten einfach klinikeigene Bezeichnungen als Dokumenttitel genommen werden.

    Beim manuellen Upload werden die MD-Dokumenttyp-Titel in einer Auswahlliste bereitgestellt, automatisierte Lösungen müssen dann ein "Mapping" von klinikintern verwendeten Dokumenten (bzw. Dokumenttypen) auf einen passenden Eintrag der MD-Dokumenttypen durchführen.

    Die Herausforderung stellt sich dann aber noch bei Dateien > 100 MB - hier schon erwähnte Intensivkurven können da aber schnell in den Gigabyte-Bereich gehen. Diese müssen dann auseinander dividiert und sinnvollerweise konsekutiv nummeriert werden.

    Das automatisierte Mapping auf die Titel PLUS einen der vier Dokumentklassen, die ab 1.7.2022 verlangt werden, wie auch das erwähnte Aufteilen können erste IT-Lösungen anbieten, auch das Ergänzen um die ab 1.1.2024 geforderten XDS IHE Value Sets (die ja auch für die ePA nach §341 SGB V gelten) kann früher bereitgestellt werden (manche MD wünschen sich das schon).

    Es bleibt aber der anfangs genannte Knackpunkt: wie gehe ich damit um, wenn der MD eine umfangreiche Dokumentenliste anfordert, es aber "Mischdokumente" wie die o.a. Intensivkurve existieren, die mehrere Anforderungen in einer einzigen Datei erfüllen? Wenn der MD nun rein formal vorgeht, dass alle geforderten Dokumenttypen 1:1 übermittelt werden müssen, dann bleibt nur der o.a. erwähnte Mehraufwand, die Dokumente dann mehrfach mit unterschiedichen MD-Dokumententypen zu verschicken. Letztlich bleibt die Frage , ob im Nachgang bei weiteren Streitigkeiten dann MD-seitig argumentiert wird, ein bestimmter Dokumenttyp sei nicht zugesandt worden, obwohl die Klinik ein Dokument versandt hat, das implizit auch die Inhalte des anderen Dokumenttyps enthält.

    Spannend wird auch sein, wie die Bereitstellung der Unterlagen für das Erörterungsverfahren aussehen soll, dann in Richtung Kostenträger. Ein Punkt, der übergreifend noch nicht geklärt ist; solitäre Kassenlösungen wären für die Kliniken ein immenser Aufwand - neben dem ohnehin hohen administrativen Aufwand der Dokumentenbereitstellung dann auch noch den "passenden" Übertragungsweg identifizieren und angehen.

    Schöne Grüße

    Markus Stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Guten Morgen,

    die Dokumentenklassifizierung von Subtypen ist ab heute verpflichtend im LE-Portal. Die 4 Hauptgruppen werden dann abhängig davon automatisch zugeordnet. Eine Beschränkung auf die Hauptgruppe ist nicht mehr möglich. 08.06.2022. Keine Pointe.

    Es fällt mit außerordentlich schwer, noch sachlich zu bleiben.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    weiss jemand ob die Schnittstelle nur den document type akzeptiert oder obligat die KDL verlangt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch