Fallzählung teilstationärer Fälle

  • Liebes Forum,

    ich hoffe, es kann jemand Licht ins Dunkle bringen.

    Wir rechnen seit ewigen Zeiten für unsere Hautkrebspatienten zwei teilstationäre Fälle im Quartal ab, einen dermatologischen Fall und einen Onkologischen Fall (Bestrahlung). Seit dem ersten Quartal haben wir nun massive Probleme, die Kostenträger erwarten, dass wir den Ausbildungszuschlag in einem Fall kürzen, da dieser nur einmal im Quartal anzusetzen sei:

    "mit Ihrem Screenshot aus den Zu- und Abschlägen des GKV-Spitzenverbandes geben Sie bereits den Zusammenhang des Ausbildungszuschlags mit der Fallzählung an. In der Spalte „Betrag“ steht: „krankenhausspezifischer oder landeseinheitlicher Zuschlag je voll- und teilstationären Fall.“

    Wenn dann lt. §9 Abs. 1 S. 4 FPV die Patientin wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach behandelt wird, sind diese Fälle in einem Quartal als ein Fall zu zählen.

    Somit dürfte der Ausbildungszuschlag auch nur ein Mal abgerechnet werden.

    Und damit würden auch nicht alle Zuschläge betroffen sein.

    Die Vorgaben zur Fallzählung verbieten klipp und klar die Zählung mehrerer Fälle, wenn es sich um dieselbe Erkrankung handelt. Ausnahmeregelungen hiervon wären verankert gewesen (vgl. auch §6 Abs. 2 S. 5 FPV). Daher bleiben §9 Abs. 1 S. 4 FPV und §9 Abs. 2 FPV in ihrer Form aussagekräftig."

    Leider geht die Fallzählung für teilstationäre Fälle nicht darauf ein, wie es sich verhält, wenn der Pat. zwar wegen derselben Erkrankung, aber in unterschiedlichen Fachabteilungen behandelt wird.

    Ich freue mich auf die Anworten! :)

    Viele Grüße

    Findus45

  • Hallo,

    auch wenn es seit ewigen Zeiten so ist: am besten in die (nächste) Budgetvereinbarung schreiben, wie es denn sein soll.

    Wir hatten ein ähnliches Problem, wenn der Zahlbetrag im Quartal gewechselt hat. "Seit ewigen Zeiten" war es Aufnahmedatum, dann sollte es plötzlich taggenau sein und das nächste Jahr umgekehrt und jede Kasse anders.

    Letztendlich ist es auch egal - besonders bei den krankenhausindividuellen Zuschlägen, da am Ende ein Ausgleich gerechnet wird. Sie bekommen nicht mehr oder weniger Ausbildungszuschlag als in Summe als vereinbart.

    Es ist allerhöchstens ein Liquiditätsproblem.

    Daher bin ich inzwischen sehr pragmatisch: wie es die Herrschaften gern hätten - so wird abgerechnet. Dann ist der Zuschlag eben nächstes Jahr höher... Aber inzwischen haben wir es in der Budgetvereinbarung.

    DRG-Zuschlag, QS etc. sind ja "Durchläufer" - da muss nur die Dokumentation sauber sein, dass die Meldung korrekt ´raus geht und sie nicht zu viel abführen.

    Interessant wird es, wenn Sie 2 verschiedene Tagessätze für die Derma und die Onko haben, ob das systemseitig korrekt abgebildet wird und wie die Kassen dazu stehen, wenn in einer Rechnung verschiedene Tagessätze auftauchen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold