Ersatzabrechnung Rechnungsart 22 und Zuzahlungstage

  • Guten Tag in das Forum,

    ich habe eine Frage gestellt bekommen, die ich nicht beantworten kann und diese daher auf diesem Wege weitergebe:

    Wenn keine vollstationäre Behandlungsnotwendigkeit durch den MD bescheinigt und wir dem nichts entgegensetzen können, wird bekannterweise eine vorstationäre Pauschale mit der Rechnungsart 22 zur Abrechnung kommen. Der vollstationäre Behandlungsstatus wird nicht verändert, demzufolge ist die vom Kostenträger eingespielte Kostenzusage mit der Nennung der zuzahlpflichtigen Tagen auch weiterhin aktuell. Nun die Frage: die vollstationäre DRG-Abrechnung wird storniert, eine vorstationäre Pauschale abgerechnet. Wie wird dann mit den Zuzahltagen und der Kostenzusage umgegangen? Es wird doch auf diese Art und Weise eine "Unzahl" von offenen Zuzahlungstagen produziert, oder? Wie gehen Sie damit um?

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    in der Rechnungsart 22 wird das ZLG-Segment nicht übermittelt. Daher muss die Zuzahlung storniert und (händisch) an die KK zurückgezahlt werden (genauso wie bei Umwandlung in AOP-Abrechnung), im KIS gibt es einen Button "Aufenthaltsart ohne Zuzahlung" oder ähnlich, und so geht die vorstationäre Ersatzabrechnung ggf. zzgl. Großgeräte-Entgelte an die Kasse.

    Sie müssen also die Kostenzusage der Kasse mit x Tagen ignorieren und evtl. Zahlungen manuell rausnehmen.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zakspeed,

    vielen Dank, aber genau dass wollten wir nicht. Klar kann der Zuzahlvorgang storniert werden, die Zuzahlungen müssen wir ja eh´ an die Krankenkassen zurückzahlen/weitergeben. Wenn ich dann aber die Zuzahlungen des betreffenden Jahres im EOFM aktualisiere, werden die Vorgänge ja wieder angelegt, also muss ich die Kostenzusage manipulieren und für diesen einen Fall die zuzahlpflichtigen Tage auf "0" setzen. Ist leider nur Stückwerk... aber dann muss es eben so sein...

    MfG stei-di

  • Hallo,

    verstehe ich jetzt nicht: bei einer Ersatzabrechnung nach MD ist das ZZ-Verfahren doch längst gelaufen, entweder ist eine Zahlung vorhanden oder eine Rückforderung. Letztere muss ja dann auch storniert werden. Und dann setzen Sie "Aufenthaltsart ohne Zuzahlung", bekommen evtl. einen Warnhinweis "Achtung, lt. KT hat der Patient xy Tage zu zahlen", klicken den weg und rechnen ab. Der Fall taucht nie wieder auf, auch nicht bei einer Aktualisierung der ZZ in EOFM. Evtl. sind Ihre Einstellungen in EOFM nicht korrekt?

    Gruß

    zakspeed

  • Ich habe auch zur Ersatzrechnungsart 22 eine Frage. Wir sind uns gerade unsicher, ob nach einem Falldialog schon eine Rechnungsart 22 übertragen werden muss oder soll. Die AOK bei uns verlangt dies gerade?

    Grüße Kati760910

  • Hallo Kati,

    grundsätzlich eigentlich nur nach MD-Prüfung.

    Möchte die AOK hier auch - und wenn es sie glücklich macht bekommen die das auch und wir unser Geld.

    Da bin ich ganz pragmatisch inzwischen, wenn es um solch Formalitäten geht...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    das ist seltsam. Wir haben das eine Zeit lang nach dem Falldialog gemacht, weil es im KIS einfacher war. Die AOK hat uns dann aber darauf hingewiesen, dass das nicht korrekt ist und nur für Korrekturen nach MD zu verwenden ist. Und ja, dass ist die selbe AOK.

  • Hallo barfussaufsparkett,

    mich wundert da gar nichts mehr :rolleyes:

    vermutlich ändert sich das auch mal wieder, je nach Mondphase und Jahreszeit...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold