Guten Tag in das Forum,
ich habe eine Frage gestellt bekommen, die ich nicht beantworten kann und diese daher auf diesem Wege weitergebe:
Wenn keine vollstationäre Behandlungsnotwendigkeit durch den MD bescheinigt und wir dem nichts entgegensetzen können, wird bekannterweise eine vorstationäre Pauschale mit der Rechnungsart 22 zur Abrechnung kommen. Der vollstationäre Behandlungsstatus wird nicht verändert, demzufolge ist die vom Kostenträger eingespielte Kostenzusage mit der Nennung der zuzahlpflichtigen Tagen auch weiterhin aktuell. Nun die Frage: die vollstationäre DRG-Abrechnung wird storniert, eine vorstationäre Pauschale abgerechnet. Wie wird dann mit den Zuzahltagen und der Kostenzusage umgegangen? Es wird doch auf diese Art und Weise eine "Unzahl" von offenen Zuzahlungstagen produziert, oder? Wie gehen Sie damit um?
MfG stei-di