Abrechnung Covid Test für Begleitpersonen

  • Hallo zusammen,

    das BMG hat ja mal festgelegt, dass Patienten und deren (medizinisch notwendige) Begleitperson nicht als Besucher im Sinne des IfSG gelten. Jetzt weigert sich eine große Kasse, die PoC bzw. PCR-Tests für die Begleitperson über die stationäre Abrechnung zu vergüten und verweist auf die angebliche Zuständigkeit der KV gem. TestV.

    Mal abgesehen von der wenig praktikablen Umsetzung (sagen Sie einmal der Mutter eines schreienden Kleinkindes, dass sie jetzt erstmal zu ihrem Hausarzt gehen und sich eine Überweisung zu einer PCR-Testung holen soll und erst dann mit negativem Ergebnis wiederkommen darf :rolleyes: Zumal der Hausarzt ja gar nicht zuständig ist (das Kind ist ja erkrankt), der Kinderarzt auch nicht für die Mutter und das Krankenhaus hat keine KV-Zulassung, um Überweisungen auszustellen), wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um? Es können ja -je nach Testregime- auch während des Aufenthaltes weitere Testungen anfallen, wird die Begleitperson jedes Mal nach extern geschickt?

    Und: gibt es eine rechtlich fundierte Aussage, wonach die Testungen für die Begleitperson weiterhin über die Entgeltschlüssel 76CT999* abgerechnet werden können? Oder wie wird bei fehlender KV-Zulassung über die KV abgerechnet?

    Gruß

    zakspeed